Räumung- und Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mai5
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#1

15.03.2019, 11:02

Hallo,

wir haben ein VU vorliegen, in dem der Beklagte zur Räumung und Zahlung verurteilt wurde.

Nun sollen wir einen Räumungs- und Zwangsvollstreckungsauftrag rausschicken.

Der Streitwert für die Räumung ist doch 12 x die Kaltmiete.

Der Streitwert für die Zwangsvollstreckung setzt sich doch dann aus der 12 x Kaltmiete, dem Forderungsbetrag aus dem VU und aus der Gebühr für den Räumungsauftrag zusammen, oder?

:-?
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Anahid
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#2

15.03.2019, 11:28

Du bekommst nicht 2 x die 3309 wenn Du einen Kombi-Auftrag machst. Was bedeutet: Streitwert 12 x Kaltmiete + Forderung aus VU. Daraus gibts dann die ZV-Gebühr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Mai5
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#3

15.03.2019, 11:44

Ich dachte man bekommt zwei Gebühren einmal für die Räumung und einmal für die Zwangsvollstreckung.

Es gibt also nur eine Gebühr und wie setzt sich der Gegenstandswert hierfür zusammen?
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AliceImWunderland
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#4

15.03.2019, 11:49

Da Ihr einen Auftrag bezüglich Räumung und ZV erteilt, gibt es auch nur einmal die Gebühr. Bezüglich des Gegenstandswertes hat Anahid schon geschrieben: Nettomiete X 12 zuzüglich der Kosten, wegen der vollstreckt wird.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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