Pfüb wie lange wirksam

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hedi
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#1

13.03.2019, 08:02

Guten Morgen!

Ich hätte mal eine Frage. Und zwar:

Wie lange hält eigentlich ein Pfändungsbeschluss?

Nehmen wir mal an, Schuldner ist zum Zeitpunkt unseres Pfändungsantrags jemanden zum Unterhalt verpflichtet. Es ist also kein Pfändungsbetrag für uns übrig. Nach sagen wir mal.... einem einem halben Jahr z.B. fällt dann aber die Unterhaltsverpflichtung weg und es wäre ein Betrag für uns übrig. Wie verhält es sich dann? Gilt dieser Pfüb dann noch?!

Vielleicht könnte mir jemand helfen.

Danke im Voraus!

LG und einen schönen Tag
Heidi
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.03.2019, 08:07

Der Pfüb ist so lange gültig, so lange Eure Ansprüche bestehen und der Schuldner Ansprüche gegenüber dem Drittschuldner hat.
Hedi
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#3

13.03.2019, 08:18

Dankeschön!
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