ZV Berliner Modell

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lisaeng
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 30.01.2019, 18:49
Beruf: REFA Anfängerin
Software: RA-Micro

#11

19.03.2019, 23:10

jenniver hat geschrieben:
15.03.2019, 13:14
Das VU bekommst du nach der Räumung zurück, wenn dort noch Zahlungsforderungen tituliert sind. Ansonsten hast du wahrscheinlich auch einen Kfb, der tut es auch erst mal zur Abgabe der VA. Beim Räumungsantrag nehme ich noch den Zusatz auf, dass ich - sofern der Schuldner anwesend ist - um Mitteilung der neuen Adresse bitte.
:thx
Antworten