Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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liizzaa25
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#1
07.03.2019, 14:18
Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe und hoffe, dass jemand Erfahrung hat. Folgender Sachverhalt:
Nach Einleitung der Vollstreckung (mit Vollstreckungsbescheid) gegen den Schuldner bekam ich ein Schreiben des GVZ mit folgendem Inhalt:
Die Wohnung liegt in einer Siedlung der US-Armee und steht somit (samt Einrichtung) im Eigentum der US-Armee. Bewohnt werden diese Wohnungen von NATO-Angehörigen. Gem. Art. 32, 34 und 36 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatus vom 03.08.1959 ist das einleitende Schriftstück des Verfahrens über das jeweils zuständige Headquarter der US-Armee zuzustellen. Dies gilt für das Gefolge und Angehörige.
Wie finde ich raus, welches Headquarter zuständig ist? Und, muss ich dann nur den VB dort zustellen oder muss ich da auch irgendwas anderes noch beantragen?
HILFEEEE!!??
LG
liizzaa25 stark am verzweifeln
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paralegal6
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liizzaa25
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#3
06.06.2019, 11:13
Mein VB war ja bereits zugestellt. Muss ich bei dem Mahngericht (oder wo?) trotzdem eine Neuzustellung des VB's oder MB und VB beantragen?
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mücki
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#4
06.06.2019, 11:57
liizzaa25 hat geschrieben: ↑06.06.2019, 11:13
Mein VB war ja bereits zugestellt. Muss ich bei dem Mahngericht (oder wo?) trotzdem eine Neuzustellung des VB's oder MB und VB beantragen?
Ja musst du bzw. kannst du den VB auch durch den GVZ zustellen lassen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch