Forderung des GV weicht von unserer ab

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau Cindy
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#1

06.03.2019, 11:34

:wink1

Ich habe beim GV Verhaftungsauftrag gestellt. Schuldner hat Raten geleistet. Zuletzt kam eine "Restzahlung" vom GV. Da mein Foko noch 70,00 € Rest aufwies, habe ich den GV um Prüfung gebeten. Daraufhin teilte er mir mit, dass er ein von der Justiz geprüftes Forderungsberechnungsprogramm nutze und seine Berechnung deshalb maßgeblich sei; sein Foko sei ausgeglichen. Er hat mir dann erklärt, wie er den Verhaftungsauftrag eingebucht habe. Ich habe dies nachgerechnet und komme sogar auf eine noch höhere Restzahlung als ursprünglich. Da er mir sein Foko nicht zusenden kann, kann ich auch leider nicht nachvollziehen, wie diese Differenz zustande kommt. Er ist der Meinung, dass meine Tageszinsen mit 1,00 € zu hoch seien; er habe nur 0,9888 € berechnet.

Zwar ist mir bewusst, dass es durchaus zu Zinsdifferenzen kommen kann. Aber solch eine hohe hatte ich auch noch nicht. Ich möchte gerne von euch wissen, ob solche großen Differenzen tatsächlich möglich sind. Ggf. muss der Mandant entscheiden, ob er hier noch etwas unternehmen möchte; ich gehe davon aus, dass hier dann die Erinnerung einzulegen wäre.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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#2

06.03.2019, 12:26

Hallo,

die Differenz ist eindeutig zu hoch um toleriert zu werden!

Aus meiner Erfahrung heraus würde ich sagen, dass entweder eine Zahlung nicht bei Euch eingetragen ist, die der GVZ hat oder Kosten bei ihm nicht drin sind, die Ihr habt. Ich konnte in allen Fällen, in denen ich solche Differenzen hatte diese durch Rücksprache mit GVZ oder Mandant klären.

Entweder wurden mir Zahlungen durch Mandanten nicht mitgeteilt oder diese waren aus anderen Gründen nicht in der Forderungsberechnung oder Gerichtsvollzieherkosten waren falsch eingetragen....
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icerose
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#3

06.03.2019, 13:03

Ja, es kommt vor, dass GV von unseren Kosten manche nicht mit in ihr Forderungskonto aufnehmen. :sad:
Also sprich mal erstmal mit ihm - dann dürfte sich das eigentlich aufklären.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Frau Cindy
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#4

07.03.2019, 10:46

Ich hatte deshalb schon mit ihm telefoniert. In dem Gespräch erklärte er mir, dass meine Zinsen zu hoch seien.

Ich lasse mir das noch einmal durch den Kopf gehen und werde ihn wohl doch noch einmal kontaktieren. Mir ist die Differenz auch eindeutig zu hoch.

Vielen Dank euch.
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Stephen Jay Gould
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#5

07.03.2019, 11:10

Gibt doch Zinsrechner in Netz, wenn du dann immer den aktuellen Basiszinssatz nimmst, kommst du dann auf seine Summe? Oder steht ein fester Zinssatz im Urteil
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#6

07.03.2019, 11:34

Frau Cindy hat geschrieben:
07.03.2019, 10:46
Ich hatte deshalb schon mit ihm telefoniert. In dem Gespräch erklärte er mir, dass meine Zinsen zu hoch seien.

Ich lasse mir das noch einmal durch den Kopf gehen und werde ihn wohl doch noch einmal kontaktieren. Mir ist die Differenz auch eindeutig zu hoch.

Vielen Dank euch.
Aber bei einer Differenz von 0,02 € kommen doch nicht so einfach 70€ zusammen, oder!?
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#7

07.03.2019, 11:46

1 Cent - wären fast 20 Jahre ;)
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Frau Cindy
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#8

11.03.2019, 14:47

Mein Problem ist, dass ich die Rechenmethode des GV nicht nachvollziehen kann. Er meinte, er gibt den Gesamtbetrag des Auftrages in sein Konto ein und fügt dann die Zinsen hinzu. Da der Schuldner monatlich Teilbeträge gezahlt hat, sind die Zinsen immer bis zu den Zahlungseingängen zu berechnen. Allerdings sind in dem Gesamtbetrag des Auftrages auch schon Zinsen bis zum Auftragsdatum einberechnet. Ich frage mich daher unter anderem, wie er die laufenden Zinsen weiterberechnet hat.

Nachdem ich meine Kosten und die eingegangenen Zahlungen noch einmal geprüft habe, bleibt es dabei, dass eine Differenz von 70,00€ verbleibt. Ich werde die Akte jetzt dem Anwalt zur weiteren Bearbeitung vorlegen.
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Stephen Jay Gould
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Kennt alle Akten auswendig
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#9

11.03.2019, 15:00

Frau Cindy hat geschrieben:
06.03.2019, 11:34
..., dass er ein von der Justiz geprüftes Forderungsberechnungsprogramm nutze und seine Berechnung deshalb maßgeblich sei; sein Foko sei ausgeglichen.
Auch ein geprüftes Programm muss man richtig bedienen können. ;)
Da er mir sein Foko nicht zusenden kann, ...
Warum nicht? :nachdenk
Ich würde darauf bestehen, eine genaue Aufstellung zu bekommen, mit welchen Zahlen er gerechnet hat. 70 ct Differenz kann man mal abhaken, 70 € bestimmt nicht. Du musst das ja auch deinem Mandanten gegenüber darlegen können.
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Frau Cindy
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#10

05.04.2019, 13:56

Zwischenzeitlich habe ich die Berechnung des GV erhalten. Danach reduziert sich der Zinssatz nach jeder durch den Schuldner erfolgten Zahlung. Dass sich die Zinsen reduzieren ist mir klar, aber der Zinssatz? Wenn im Urteil steht neun Prozentpunkte über dem Zinssatz dann kann ich doch nicht nachher nur noch 1,5 % Zinsen berechnen?

Da ich das nicht nachvollziehen kann und auch der GV eine Fortführung der ZV abgelehnt hat, werde ich jetzt Erinnerung einlegen.
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Stephen Jay Gould
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