Basiszins meinst du vermutlich? Der ändert sich ja ständig, ist zurzeit negativ
Ist der Zinssatz denn so tituliert, oder greift ggf EGBGB Art. 229 § 34 S. 1
Forderung des GV weicht von unserer ab
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Was steht genau im Urteil? 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz? Der ändert sich max. zweimal im Jahr, ist aber seit Juli 2016 gleichbleibend bei -0,88.Frau Cindy hat geschrieben: ↑05.04.2019, 13:56Zwischenzeitlich habe ich die Berechnung des GV erhalten. Danach reduziert sich der Zinssatz nach jeder durch den Schuldner erfolgten Zahlung. Dass sich die Zinsen reduzieren ist mir klar, aber der Zinssatz? Wenn im Urteil steht neun Prozentpunkte über dem Zinssatz dann kann ich doch nicht nachher nur noch 1,5 % Zinsen berechnen?
Gut.Da ich das nicht nachvollziehen kann und auch der GV eine Fortführung der ZV abgelehnt hat, werde ich jetzt Erinnerung einlegen.
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Bitte lass uns wissen, wie das ausgeht.Frau Cindy hat geschrieben: ↑05.04.2019, 13:56Zwischenzeitlich habe ich die Berechnung des GV erhalten. Danach reduziert sich der Zinssatz nach jeder durch den Schuldner erfolgten Zahlung. Dass sich die Zinsen reduzieren ist mir klar, aber der Zinssatz? Wenn im Urteil steht neun Prozentpunkte über dem Zinssatz dann kann ich doch nicht nachher nur noch 1,5 % Zinsen berechnen?
Da ich das nicht nachvollziehen kann und auch der GV eine Fortführung der ZV abgelehnt hat, werde ich jetzt Erinnerung einlegen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Mir scheint, dass es zu diesem unsäglichen Problem gekommen ist, weil der GV § 80 (1) GVGA nicht beachtet hat. Kommt er bei der Überprüfung der Forderungsaufstellung zu einem anderen Ergebnis, so hat er den Gläubiger zu unterrichten. Damit können etwaige Differenzen ausgeräumt werden - und zwar bevor es zu einer Aushändigung des Titels an den Schuldner kommt. Das Ergebnis der Erinnerung wäre interessant.
- Frau Cindy
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Meine Erinnerung ist nun dem Gerichtsvollzieher zur Stellungnahme übersandt worden. Am selben Tag konnten wir einen Zahlungseingang des Gerichtsvollziehers über den ihm zuletzt Anfang April mitgeteilten Restbetrag verzeichnen. Offen sind jetzt noch rund 10,00 €. Da soll dann jetzt aber der RA entscheiden, ob wir den Betrag noch nachfordern. Ich bin mit dem Ergebnis auf jeden Fall zufrieden, obwohl mich schon interessiert hätte, wie die Entscheidung des Gerichts ausgefallen wäre.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Gut so - aber die Entscheidung hätte mich auch interessiert.Frau Cindy hat geschrieben: ↑16.04.2019, 14:09Meine Erinnerung ist nun dem Gerichtsvollzieher zur Stellungnahme übersandt worden. Am selben Tag konnten wir einen Zahlungseingang des Gerichtsvollziehers über den ihm zuletzt Anfang April mitgeteilten Restbetrag verzeichnen. Offen sind jetzt noch rund 10,00 €. Da soll dann jetzt aber der RA entscheiden, ob wir den Betrag noch nachfordern. Ich bin mit dem Ergebnis auf jeden Fall zufrieden, obwohl mich schon interessiert hätte, wie die Entscheidung des Gerichts ausgefallen wäre.
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