ich habe eben einen Anruf von einer GVin erhalten und bin seitdem sehr verwirrt. Vielleicht könnt ihr mir ja aushelfen, ich weiß gerade nicht wo mein Fehler ist. Folgendes zum Sachverhalt:
Wir wollen gegen einen Schuldner pfänden, möglicher Drittschuldner ist eine Bank in Essen. Ich habe also auf der folgenden Seite (https://fs.egov.sachsen.de/formserv/fin ... name=SMJus) das Formular genommen (wir sind in Sachsen ansässig). In meiner normalen Praxis fülle ich dieses Formular aus und schicke es mit der Bitte um Zustellung an den zuständigen Gerichtsvollzieher. So auch in diesem Falle.
Doch dann kam der besagte Anruf eben rein. Die GVin teilte mir mit, dass sie mit dem Formular nicht arbeiten könne, da es nicht das "richtige" Formular für Anwälte wäre. Da denk ich mir nur:
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Sie möchte dass wir das richtige Formular nehmen, da sie sich nicht in der Lage sieht nur aufgrund der Titelkopie und Forderungsaufstellung tätig zu werden. Die Frage ist also: Was mach ich jetzt? Ich möchte doch nur den Anspruch sichern, bevor der PfÜB greift
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Liebe Grüße
Krumbelholz