Hallöchen
Ich habe folgendes Problem: Schuldner ist verstorben, hat mit seiner Frau ein gemeinschaftliches Testament von einem Notar beurkunden lassen, das Testament liegt uns vor. Nun beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht den Antrag gestellt, dass es sich bei den Kindern um die gesetzliche Rechtsnachfolge handelt und haben beantragt, den Titel auf die Abkömmlinge umschreiben zu lassen. usw. Das Testament haben wir ebenfalls ans Gericht gesandt. Nun will die Rechtspflegerin einen Erbschein von uns haben.
Frage: Wie beantragt man einen solchen Erbschein? Gibt's Muster?
Danke für die Infos und allen einen schönen Feierabend.
Wie beantrage ich einen Erbschein?
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Wollt Ihr als Gläubiger den Erbschein beantragen? Dann hilft das hier vielleicht weiter:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 67625.html
Muss aber natürlich etwas auf die testamentarische Erbfolge angepasst werden und an die Stelle des letzten Wohnsitzes ist jetzt der letzte gewöhnliche Aufenthalt getreten (s. § 352 Abs. 1 Nr. 2 FamFG)
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 67625.html
Muss aber natürlich etwas auf die testamentarische Erbfolge angepasst werden und an die Stelle des letzten Wohnsitzes ist jetzt der letzte gewöhnliche Aufenthalt getreten (s. § 352 Abs. 1 Nr. 2 FamFG)
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Hallo,
was steht denn in dem Testament. Haben sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und die Kinder erben erst nachdem auch der andere Ehepartner verstorben ist? Oder erben die Kinder zu bestimmten Teilen gleichzeitig mit dem noch lebenden Ehepartner?
Grundlage für die Beantragung des Erbscheins ist, dass die Erbfolge klar nachgewiesen werden kann.
Ansonsten kann es sein, dass es schon einen Erbschein gibt, habt ihr das beim zuständigen Nachlassgericht erfragt?
Ich hatte schon öfter solche Fälle und uns ist es noch nie gelungen als Gläubiger einen Erbschein beantragen zu können, weil uns immer Informationen
gefehlt haben.
Sollte es bei Euch klappen, würde ich mich freuen, wenn Du es hier nochmal postest, dann irgendwann in einem halben Jahr oder so
Dauert ja alles immer ewig....
was steht denn in dem Testament. Haben sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und die Kinder erben erst nachdem auch der andere Ehepartner verstorben ist? Oder erben die Kinder zu bestimmten Teilen gleichzeitig mit dem noch lebenden Ehepartner?
Grundlage für die Beantragung des Erbscheins ist, dass die Erbfolge klar nachgewiesen werden kann.
Ansonsten kann es sein, dass es schon einen Erbschein gibt, habt ihr das beim zuständigen Nachlassgericht erfragt?
Ich hatte schon öfter solche Fälle und uns ist es noch nie gelungen als Gläubiger einen Erbschein beantragen zu können, weil uns immer Informationen
gefehlt haben.
Sollte es bei Euch klappen, würde ich mich freuen, wenn Du es hier nochmal postest, dann irgendwann in einem halben Jahr oder so
Dauert ja alles immer ewig....