Ein Schuldner möchte den PfÜB über sein Konto beendet haben.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lawi12
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#1

26.02.2019, 20:33

Hallo, :wink1

ein Schuldner (Kindsvater)von uns hat heute schritlich angefragt seine Kontenpfändung aufzuheben.
Er begründet dies, er habe durch Verwandte rückständigen Kindesunterhalt begleichen lassen, welche auch "derzeit" laufende Mindestunterhaltszahlungen übernehmen. Soweit stimmt dies.
Allerdings lösen sich die Verwandten aus jeglicher Verpflichtung und erkennen keine Rechtspflicht an.
Es sind noch offene Verzugszinsen in Höhe von ca. 300 € offen, welche aber noch nicht tituliert sind. Des weiteren gibt der Schuldner auf Auskunftsersuchen einen sehr niedrigen Lohn (ca. 700 € Netto) an, obwohl ein Vollzeitvertrag als Geschäftsführer vorliegt.

Der beantragte und vor 3 Jahren erlassene PfÜB läuft über Unterhaltszahlungen. In diesem lautet es:

"Wegen dieser Ansprüche einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge sowie wegen der Kosten für diesen Beschluss und wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss werden die nachfolgend aufgeführten angeblichen Forderungen des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner - einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge - so lange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist."

Laut Rz. 20
Checkliste: Pfändbare künftige Forderungen
...
▪ der Anspruch auf die Auszahlung künftiger Aktivsalden aus einem Giro- und Bankkontokorrentvertrag,
...


Nun die Frage: Muss ich die Kontenpfändung des Schuldners beenden? In unserem Interesse läge, dass bei einer durchaus später notwendigen erneuten Pfändung man den Rang als 1.Gläubiger nicht verliert.

Für heute euch allen einen erholsamen Abend :)
LG Lawi12
Feldhamster
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#2

26.02.2019, 21:29

Die Auskünfte vom Schuldner sind mE lebensfremd.
Wie will er mit 700 € netto seinen Lebensunterhalt bestreiten und den Kindesunterhalt?
Solange ihr von Dritten keine schriftliche Erklärung habt, dass sie den Kindesunterhalt übernehmen, würde ich gar nichts zurücknehmen. Der Schuldner ist Zahlungspflichtiger und niemand anderes.
Allenfalls würde ich - nach entsprechenden Verhandlungen mit dem Schuldner - über eine Ruhendstellung nachdenken, solange die Dritten bezahlen. Aber solange noch die Verzugszinsen offen sind, würde ich auch darüber nicht nachdenken.

Wenn der Schuldner seinen Lohn auf dem Konto schützen will, soll er ein P-Konto einrichten.
Mit 700 € netto ist eher zu prüfen, ob nicht ein ergänzender Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht.
Lawi12
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#3

26.02.2019, 23:35

Hallo,

hab lieben Dank für deine Äußerung.
Das mit dem SGB II habe ich so noch gar nicht weiter beachtet. Wie meinst du das denn genau mit dem Prüfen? Könnte man den Schuldner hier zu irgendwelchen Dingen auffordern?

Die Idee mit der fehlenden schriftlichen Bestätigung der Verwandten, hatte ich auch. Ich weiß aber nicht genau worauf ich mich da berufen kann, dass dem Schuldner und den jetzt zahlenden Verwandten klar wird, dass ihr Vorgehen durchschaubar ist und sie es eigentlich gleich dem Schuldner zahlen lassen sollten.

Fehlt dem Schuldner wie in meiner erste Frage aufgeführt nicht auch der Rechtsanspruch, sein Begehren umzusetzen? Stichwort "Pfändung künftig fällig werdenden Beträge".
Ach ja, der Schuldner hatte sein Girokonto schon vor 3 Jahren in ein P-Konto gewandelt. Es kann eigentlich nur sein, dass er in seiner neuen Tätigkeit als Geschäftsführer anders als angegeben viel mehr verdient und dies auf seinem Konto eingehen lassen zu können.
Die Verzugszinsen werde ich jedenfalls noch in den PfÜB titulieren lassen.
LG Lawi12 ;)
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mücki
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#4

27.02.2019, 08:38

Guten Morgen,

im Prinzip braucht ihr euch da auf gar nichts berufen, der Schuldner will ja die Pfändung weg haben. Zweierlei Dinge lassen mich aber an dem Beweggründen zweifeln:
1. Hätte der Schuldner tatsächlich nur ein Einkommen von 700,00 €, bräuchte er mangels Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen.
2. Wenn doch angeblich diese Verwandten, die "Schuld" übernehmen möchten, so müssten Sie dies schon verbindlich tun und zwar schon allein vor dem Hintergrund, dass ggü. diesen Verwandten ja kein Anspruch besteht und wenn die von jetzt auf gleich sagen, sie zahlen nicht mehr, habt ihr die Rennerei wegen einer erneuten Pfändung (wobei ich ohnehin davon ausgehe, dass das Geld vom Schuldner kommt).

Ich würde mich hier auf keine Diskussionen einlassen. Die Pfändung greift ohnehin nur, wenn er nicht freiwillig zahlt, sodass ihm auch keinerlei Nachteile entstehen, wenn die Pfändung auf dem Konto bleibt.

Bezüglich der Ansprüche nach SGB II (Aufstockung): Zwingen kann man den Schuldner diesbezüglich zu gar nichts.
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#5

27.02.2019, 09:13

Wenn der Schuldner ein P-Konto hat, dann frag ich mich, warum er bei einem Einkommen von angeblich nur 700,00 € jammert? Da kann ihm doch eigentlich die Pfändung vollkommen egal sein, schließlich wäre dann vom Konto eh nichts pfändbar.

Ich finde das alles mehr als dubios und würde hier auf keinen Fall die Pfändung aufheben.

Ggf. nachzudenken wäre über eine Ruhendstellung der Pfändung. Da macht aber nicht jede Bank mit. Das müsstest Du vorher mal versuchen abzuklären. Aber aufheben bei den Voraussetzungen, die Du genannt hast, käme bei mir gar nicht in die Tüte.
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#6

27.02.2019, 22:52

Wir haben den Schuldner heute mitgeteilt, dass die Pfändung auch laufenden und künftigen Unterhalt betrifft. Zumal er die Zahlungen über Verwandte laufen lässt, wobei nichts sicherstellt, dass dies auch weiter so läuft.
Zudem müsste man bei Nichtzahlung eine neue Pfändung beantragen und könnte somit die Vorderste Rangstellung verlieren, falls weitere Gläubiger wie z.b. Jugendamt oder Gerichte Ansprüche anmelden. Von daher ist man dem Wunsch des Schuldners nicht nachgegangen.
Der nächste Weg wäre meines Erachtens die Vollstreckungsabwehrklage. Hierfür käme ein Härtefall bei seinem Einkommen wohl nicht in Frage.
Wir haben heute mit der Mandantin gesprochen wobei sie vermutet, dass ihr EX-Mann sich seinen restlichen Lohn schwarz auszahlen lässt. Er möchte eben sein Konto wiederhaben, um seine größeren Einnahmen dort eingehen lassen zu können.
Einen anderen Sinn kann sein Begehren gar nicht haben.
Danke für eure Tipps und Meinungen :wink1 :thx
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#7

01.03.2019, 00:01

Ihr werdet es nicht glauben. :patsch
Der Schuldner war ja schon gestern recht aggressiv bei seinem Telefonat jedoch hat er sich heute etwas übertroffen.
Er möchte gern, dass wir ihm den Titel aushändigen da ja die Schulden beglichen sind. Wir mögen doch bitte seiner Bank mitteilen, dass er seine Schulden beglichen hat.
Ich möchte ihm nicht gleich raten, dass er ja eine Klage wagen soll, aber wie schüttelt man so einen Penetranten am Besten ab? :-?
Nicht dass es schon genug ist, dass er denkt alle an der Nase herumzuführen indem er Lohnauskünfte in Höhe von ca. 700 Euro herumsendet, nun fordert er auch noch die Herausgabe des Titels gegen ihn.

Als die Vollstreckungen vor gut 2 Jahren begannen erzielte der Schuldner ca. 1.700 Euro Netto in einer niederen Position. Und senkte Schritt für Schritt sein Einkommen und seine Stunden.
Gut, dass morgen frei ist :roll:
LG Lawi12 :wink1
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#8

01.03.2019, 09:23

Wie man so jemandem begegnet? Ihm mitteilen, dass man weder die Zeit noch die Lust hat, seine unberechtigten Forderungen mit ihm zu diskutieren. Wenn er der Meinung ist, hier irgendwelche Ansprüche geltend machen zu können, so mag er das Gericht bemühen (gibts wenigstens ggf. noch weitere Gebühren). Von weiteren Anrufen in der Kanzlei wird gebeten Abstand zu nehmen.
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#9

01.03.2019, 10:18

Er möchte gern, dass wir ihm den Titel aushändigen da ja die Schulden beglichen sind.
Ich denke, wir reden hier doch von einem stinknormalen Unterhaltstitel, in dem vielleicht noch Rückstände beziffert sind. Da scheidet eine Herausgabes schon deshalb aus, weil der Unterhaltstitel ja auch in der Zukunft wirkt . Wer sagt denn, dass in 3 Monaten immer noch der Unterhalt bezahlt wird und dann soll die Mandantin den Titel rausgeben? :vogel
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#10

03.03.2019, 21:19

Hallo,
also es handelt sich um einen PfÜB (wegen Unterhaltsforderungen) über sein Konto, welchen er gern ausgehändigt haben möchte.
Eine Kollegin hat mir am Samstag geschrieben, dass er am Freitag wieder Mails zu uns gesendet hat, in denen er die Berechtigung der Pfändung über sein Konto anzweifelt.
Vermutlich werden wir ihm nun auch noch eine weitere Vermögensauskunft mit auf dem Weg geben, da er ja so unschlüssige Angaben über Lohn und Tätigkeit gegeben hat.
Ich bin gespannt, ob morgen wieder Anrufe/Mails von ihm eintreffen :patsch
Euch einen schönen Abend :) ;)
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