Pfändung betriebliche Altersvorsorge, Kündigung

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Randfichte72
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#1

26.02.2019, 17:37

Hallo zusammen,

ich brauche Eure Hilfe. Wir haben für unseren Mandanten beim Schuldner gepfändet. Im Vermögensverzeichnis hat er angegeben, eine Rentenversicherung abgeschlossen zu haben, bei Versicherung XY, Nr. ..... . Wir haben die Versicherung gepfändet. Nun ergibt sich aus der DS-Erklärung, dass der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist und nicht der Schuldner. Es handelt sich um eine betriebliche Altersvorsorge. Das war so im Vermögensverzeichnis nicht angegeben. Der DS hat mitgeteilt, dass diese nicht kündbar ist durch uns und zur Auszahlung 2030 an den Schuldner steht. Grund hierfür ist, dass VN der Arbeitgeber ist.

Ich habe schon ein bisschen geforscht, wir müssten dann bei Auszahlung pfänden (Rente + monatlicher Betrag aus der Altersvorsorge. Schwierig, kommen wir sicher kaum über die Pfändungsfreigrenze. Oder bei Einmalauszahlung Kontopfändung. Vorher Vermögensauskunft durch Schuldner wegen Bankverbindung. Toll, der weiss doch Bescheid und lässt die Zahlung der Versicherung woanders hin überweisen.

Haben wir keine Möglichkeit, jetzt an die betr. Altersvorsorge ranzukommen? Das erkläre mal einer dem Gläubiger. .....
Danke, Eure Randfichte
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mücki
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#2

26.02.2019, 17:53

Nein, dass ist wie bei einer normalen Rente auch. Die Pfändung wird vorgemerkt, werthaltig wird sie erst mit Renteneintritt. Meines Erachtens müsste die AV, da euer Schuldner ja Begünstigter ist, bei Fälligkeit an euch zahlen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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