Pfüb wegen Schadenersatz aus Urteil (Schuldner gegen Drittschuldner)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
düsselrecht
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#1

25.02.2019, 17:02

Hallo zusammen,

mein Chef kommt eben und sagt: "Hier, der Mandant hat ein Urteil geschickt. Der Schuldner hat gegen einen anderen gewonnen. Den Anspruch sollen wir pfänden. Am besten direkt auch schon den Anspruch aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss. Den muss es ja auch irgendwann geben."

Im Urteil steht: Der Beklagte (also der Drittschuldner) wird verurteilt, eine ... Matte von einer Länge von ... und eine Kabeltrommel d... an den Kläger (unseren Schuldner) herauszugeben. Dem Beklagten wird zur Herausgabe eine Frist von 4 Wochen nach Rechtskraft des Urteils gesetzt." Vielleicht stehen noch Beträge auf S. 2 des Urteils, diese Seite habe ich noch nicht. Habe sie aber angefordert und könnte dann evt. meine Frage konkretisieren.


Also, meine Idee momentan sieht im Pfüb zu Anspruch G folgendermaßen aus:

Gepfändet und zur Einziehung überwiesen werden die Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Zahlung des Schadensersatzes aus dem Urteil des ..... sowie des im Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Betrag nebst Zinsen.

Findet dies Zustimmung?
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Tigerle
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#2

25.02.2019, 17:23

Mit dem vorliegenden Urteil hat der Schuldner ja nur einen Herausgabeanspruch und keinen Zahlungsanspruch. Das nächste Problem sehe ich darin, dass Ihr Kostenfestsetzungsbeschluss näher bezeichnen müsst (vom ....)
düsselrecht
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#3

25.02.2019, 18:17

Ja, dachte ich mir schon. Habe beim Mandanten auch schon S. 2 des Urteils angefordert. Ich hoffe, dass daraus ein Betrag ersichtlich ist. Sollte dort ein Betrag ersichtlich sein, kann ich es aber mit dem vorbereiteten Text pfänden, oder? Ich müsste - falls dort kein Betrag steht - wohl abwarten, ob es herausgegeben wird oder dann eine Fälligkeit eintritt, die ich dann auf S. 2 des Urteils noch sehen werde. Sollte ich doch noch eine Frage haben, melde ich mich zurück. Dankeeeeee schon mal.
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#4

26.02.2019, 08:43

Wie kommt Euer Mandant denn an das Urteil?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#5

26.02.2019, 13:46

Manche Schuldner führen viele Prozesse und manche Gegner kennen und "verstehen" sich. Abgesehen davon, ich habe heute Mittag die 2.Seite des Urteils erhalten. Natürlich steht darauf, falls die Frist zur Herausgabe der Sachen fruchtlos verstreicht, ist ein bestimmter Geldbetrag zu zahlen: 287,... Euro. Dieser Aufwand für solch einen Betrag? Ich habe den Pfüb jetzt zwar schon ausgedruckt, werde Chef aber fragen, ob er überhaupt raus soll. Die Anwaltsgebühr ist schon höher, da unsere Forderung sich auf über 15.000 beläuft.
Ha, aber: Zuvor sollte ich versuchen, den PKW, den er in seiner EV angegeben hat, zu pfänden. Er hat ZV-Schutz beantragt und wurde auch bewilligt. Im Rahmen seines Antrag hat er angegeben, dass er seinen PKW zum Zeitung austragen bei Firma XY benötigt. Da hab ich doch glatt sein Arbeitseinkommen gepfändet. In dieser Akte kommen viiiiele Pfübs vor !!!!!
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#6

26.02.2019, 16:01

Ich hatte heute Morgen einen anderen Gedankengang, der jetzt im Nachhinein keinen Sinn macht, deshalb fragte ich woher er das Urteil hat.
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paralegal6
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#7

26.02.2019, 16:38

Pfüb machst du dann ja nicht über 15 tsd, so dass eure Gebühr dann entsprechend geringer wird
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#8

26.02.2019, 16:47

Da bin ich ja mal gespannt, ob sich vom Zeitungsaustragen ein pfändbarer Betrag ergibt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#9

26.02.2019, 16:55

paralegal6 hat geschrieben:
26.02.2019, 16:38
Pfüb machst du dann ja nicht über 15 tsd, so dass eure Gebühr dann entsprechend geringer wird
Hust....nicht Dein Ernst oder? Für eine Forderung von 236 € lohnt sich ja wohl kein PfÜB. :augenreib
Sonnenkind hat geschrieben:
26.02.2019, 16:47
Da bin ich ja mal gespannt, ob sich vom Zeitungsaustragen ein pfändbarer Betrag ergibt.
Wär mir auch neu, dass das Einkommen da über dem pfändbaren Betrag liegt. Hier werden anscheinend gerne unnötige Kosten produziert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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paralegal6
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#10

26.02.2019, 21:47

Anahid hat geschrieben:
26.02.2019, 16:55
paralegal6 hat geschrieben:
26.02.2019, 16:38
Pfüb machst du dann ja nicht über 15 tsd, so dass eure Gebühr dann entsprechend geringer wird
Hust....nicht Dein Ernst oder? Für eine Forderung von 236 € lohnt sich ja wohl kein PfÜB. :augenreib
Weiss ja nicht ob der KFB noch was hergibt ... vermutlich nicht wenn der SW 287€ ist
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