Kurioses vom Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sh161
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#1

22.02.2019, 11:12

Ich habe für unsere Mandanten, ein Ehepaar, einen Kombiauftrag gegen den Schuldner gestellt - mit Erhöhung.
Nun bekomme ich vom GVZ folgende Mitteilung:

"... gehe ich davon aus, dass (Mdtin) und (Mdt.) als ein Ehepaar anzusehen sind.
Somit sind sie ein Gläubiger.

Ich habe daher die RVG-Gebühren auf 49,27 € (für den ZV-Antrag) und auf 64,26 € (für den VAK-Antrag) gekürzt."

Ähäm ... ich glaube, der hat was Falsches geraucht. :schock :motz
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Anahid
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#2

22.02.2019, 11:29

Das Eheleute jetzt eine neue juristische Person ist, ist mir auch neu. :lolaway
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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sh161
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#3

22.02.2019, 11:33

Auch bemerkenswert:
Mit dem selben GVZ gab es zuvor schon Korrespondenz, weil das Gericht im Titel versehentlich Gesamtschuldner statt Gesamtgläubiger geschrieben hatte. :pfeif
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Anahid
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#4

22.02.2019, 11:35

Ja nu, das geht ja auch mal gar nicht. Musstest Du erst einmal eine Titelberichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit beantragen oder hat er sich dann dennoch bereit erklärt, den Titel so wie er ist zu vollstrecken?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

22.02.2019, 11:59

Das musste berichtigt werden. Das war allerdings weit vor meiner Zeit hier, ich habe gerade die erneute VA nach Ablauf der Frist beantragt.
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AliceImWunderland
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#6

22.02.2019, 12:18

Na der Gute nimmt es aber sehr genau! :lolaway
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#7

22.02.2019, 12:27

AliceImWunderland hat geschrieben:
22.02.2019, 12:18
Na der Gute nimmt es aber sehr genau! :lolaway
Ja, aber nicht genau genug, ansonsten würde er die Anwaltskosten nicht kürzen. :roll:
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#8

01.03.2019, 09:04

Kurios geht es weiter: :riesenspass

Nachdem ich den GVZ gebeten hatte, mir zu erläutern, auf welcher rechtlichen Grundlage er denn meint, dass es sich bei den Eheleuten um eine rechtliche Person handelt, bekam ich folgende Antwort:

"Durch einen phonetischen Übertragungsfehler habe ich Ihnen versehentlich die 2. RVG-Gebühr gestrichen. Dies habe ich nun korrigiert.
Mein Versehen bitte ich entschuldigen zu wollen."


:lolaway Ja, nee, ist klar ... "phonetischer Übertragungsfehler" :vogel ...

Aber immerhin geht es jetzt mit den richtigen Zahlen weiter und einen Termin für die neue VA hat er auch angesetzt.
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#9

01.03.2019, 09:20

sh161 hat geschrieben:
01.03.2019, 09:04
Aber immerhin geht es jetzt mit den richtigen Zahlen weiter und einen Termin für die neue VA hat er auch angesetzt.
Na immerhin etwas. Ist ja nicht so, dass wir nix anderes zu tun hätten, da freut man sich doch gerne über die Mehrarbeit wegen so einem Unfug. :roll:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

01.03.2019, 09:25

Er hat zur allgemeinen Erheiterung beigetragen, das ist ja auch schon mal was. :zunge
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