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Zustellung durch GVZ

Verfasst: 21.02.2019, 16:29
von carrymaus
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Zustellung.

Ich soll ein Schreiben an den Gegner zustellen lassen durch den GVZ (damit er nicht behaupten kann, er hat es nicht bekommen).

Es soll so sein, dass quasi der GVZ das Schreiben sieht und dann evtl. später mal als Zeuge benannt werden kann, wenn der Gegner Ärger macht.

Ich weiß nicht, wie ich das jetzt praktisch machen soll??????

Also ich habe das Original Schreiben an den Gegner, was ich an die GVZ-Verteilerstelle schicken muss.

Was muss da noch zu? Weitere Abschriften? Ein Anschreiben an den GVZ auch mit dem Hinweis, dass er evtl. als Zeuge benannt wird?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß Carrymaus

Re: Zustellung durch GVZ

Verfasst: 21.02.2019, 16:34
von Anahid
Du schickst das Original mit einer beglaubigten Kopie mit einem Anschreiben an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Gerichtsvollzieher(in),

In Sachen X / Y beauftragen wir Sie hiermit, das anliegende Schreiben vom .... an Herrn/Frau Y zuzustellen.

MFG

Re: Zustellung durch GVZ

Verfasst: 21.02.2019, 16:46
von carrymaus
Danke