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Pfändung von Renten: Postrentendienst

Verfasst: 21.02.2019, 15:26
von düsselrecht
Hallo zusammen,

eine Schuldnerin gibt in dem Vermögensverzeichnis an, eine Witwenrente und eine Altersrente zu beziehen, auch die jeweiligen Versicherungsnummern werden angegeben. Die auszahlende Stelle soll der Postrentendienst sein.

1. Pfüb: Drittschuldner die Deutsche Rentenversicherung und habe beide Renten mit den Nummern angegeben.
Drittschuldnerauskunft: der Schuldner erhält von der Deutschen Rentenversicherung keine Rente.

2. Pfüb: Drittschuldner: Postrentendienst
Antwort vom Gericht (was auch logisch ist): Der Rentenservice der Deutschen Post ist kein Leistungsträger, sondern lediglich Zahlstelle. Die förmliche Anordnung einer Zusammenrechnung setzt mindestens zwei Drittschuldner voraus.

3. Schriftliche Nachfrage bei der Rentenversicherung mit beiden Versicherungsnummern.
Ergebnis: wirr zahlen für die Schuldnerin keine Rentenleistungen. Auch in Zukunft wird es voraussichtlich keine Leistungsgewährung durch unsere Versicherungsanstalt geben, da das Versicherungskonto nicht von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland geführt wird.


Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Höchstens: ergänzende Abgabe Vermögensauskunft mit Aufforderung, dem GV die Rentenbescheide vorzulegen. Oder hat jemand eine andere Idee?

Ich hoffe auf zumindest 1 Hinweis.

Dankeeeeee

Re: Pfändung von Renten: Postrentendienst

Verfasst: 21.02.2019, 16:00
von Anahid
Hört sich ganz so an, dass die halt nicht bei der DRV Rheinland ist. Die kann auch bei der DRV Bund oder sonstwo sein. Was steht denn im Vermögensverzeichnis, wer die auszahlende Stelle ist?

Re: Pfändung von Renten: Postrentendienst

Verfasst: 21.02.2019, 19:16
von düsselrecht
UDie auszahlende Stelle ist der Postrentendienst. Und mit dueser Info komm ich ja nicht weiter. Du schreibst, dass es ja auch mehrere "Rentenstellen"(so nenne ich es mal) gibt. Es heißt doch, dass diese Unterscheidung nucht mehr gemacht wird. Oder hab uch da was völlig falsch verstanden?

Re: Pfändung von Renten: Postrentendienst

Verfasst: 21.02.2019, 19:17
von düsselrecht
UDie auszahlende Stelle ist der Postrentendienst. Und mit dueser Info komm ich ja nicht weiter. Du schreibst, dass es ja auch mehrere "Rentenstellen"(so nenne ich es mal) gibt. Es heißt doch, dass diese Unterscheidung nucht mehr gemacht wird. Oder hab uch da was völlig falsch verstanden?

Re: Pfändung von Renten: Postrentendienst

Verfasst: 21.02.2019, 19:37
von paralegal6
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Gibt ein paar verschiedene Anschriften

Die Post zahlt ja nur aus

Re: Pfändung von Renten: Postrentendienst

Verfasst: 21.02.2019, 19:40
von düsselrecht
Dankeeeeeeee