Pfändung von Renten: Postrentendienst
Verfasst: 21.02.2019, 15:26
Hallo zusammen,
eine Schuldnerin gibt in dem Vermögensverzeichnis an, eine Witwenrente und eine Altersrente zu beziehen, auch die jeweiligen Versicherungsnummern werden angegeben. Die auszahlende Stelle soll der Postrentendienst sein.
1. Pfüb: Drittschuldner die Deutsche Rentenversicherung und habe beide Renten mit den Nummern angegeben.
Drittschuldnerauskunft: der Schuldner erhält von der Deutschen Rentenversicherung keine Rente.
2. Pfüb: Drittschuldner: Postrentendienst
Antwort vom Gericht (was auch logisch ist): Der Rentenservice der Deutschen Post ist kein Leistungsträger, sondern lediglich Zahlstelle. Die förmliche Anordnung einer Zusammenrechnung setzt mindestens zwei Drittschuldner voraus.
3. Schriftliche Nachfrage bei der Rentenversicherung mit beiden Versicherungsnummern.
Ergebnis: wirr zahlen für die Schuldnerin keine Rentenleistungen. Auch in Zukunft wird es voraussichtlich keine Leistungsgewährung durch unsere Versicherungsanstalt geben, da das Versicherungskonto nicht von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland geführt wird.
Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Höchstens: ergänzende Abgabe Vermögensauskunft mit Aufforderung, dem GV die Rentenbescheide vorzulegen. Oder hat jemand eine andere Idee?
Ich hoffe auf zumindest 1 Hinweis.
Dankeeeeee
eine Schuldnerin gibt in dem Vermögensverzeichnis an, eine Witwenrente und eine Altersrente zu beziehen, auch die jeweiligen Versicherungsnummern werden angegeben. Die auszahlende Stelle soll der Postrentendienst sein.
1. Pfüb: Drittschuldner die Deutsche Rentenversicherung und habe beide Renten mit den Nummern angegeben.
Drittschuldnerauskunft: der Schuldner erhält von der Deutschen Rentenversicherung keine Rente.
2. Pfüb: Drittschuldner: Postrentendienst
Antwort vom Gericht (was auch logisch ist): Der Rentenservice der Deutschen Post ist kein Leistungsträger, sondern lediglich Zahlstelle. Die förmliche Anordnung einer Zusammenrechnung setzt mindestens zwei Drittschuldner voraus.
3. Schriftliche Nachfrage bei der Rentenversicherung mit beiden Versicherungsnummern.
Ergebnis: wirr zahlen für die Schuldnerin keine Rentenleistungen. Auch in Zukunft wird es voraussichtlich keine Leistungsgewährung durch unsere Versicherungsanstalt geben, da das Versicherungskonto nicht von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland geführt wird.
Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Höchstens: ergänzende Abgabe Vermögensauskunft mit Aufforderung, dem GV die Rentenbescheide vorzulegen. Oder hat jemand eine andere Idee?
Ich hoffe auf zumindest 1 Hinweis.
Dankeeeeee