Seite 1 von 1

Dienstleistungsvertrag im neuen Pfüb-Formalar pfänden

Verfasst: 21.02.2019, 13:56
von düsselrecht
Hallo zusammen,

unser Mandant war bei einer Reinigungsfirma beschäftigt. Diese Reinigungsfirma (eine GmbH) hat einen Vertrag mit der Deutschen Bahn. Jetzt möchte ich die Vertragsbeziehung der Reinigungsfirma mit der Deutschen Bahn (Drittschuldner) pfänden.

1. Welcher Buchstabe gilt hierfür? Ich tippe auf Buchstabe G.

2. Hat jemand eine Musterformulierung?

Dankeeeeeee schon mal.

Re: Dienstleistungsvertrag im neuen Pfüb-Formalar pfänden

Verfasst: 22.02.2019, 09:14
von mücki
Guten Morgen,

ich nehme an, ihr habt eine Forderung gegen den ehem. AG und wollt jetzt dessen Forderungen ggü. der DB pfänden, richtig? Dann wäre G richtig. In das später folgende Feld würde ich dann reinschreiben:

Gepfändet werden die angeblichen Forderungen des .... gegenüber der .... aus dem Vertrag vom ....

Re: Dienstleistungsvertrag im neuen Pfüb-Formalar pfänden

Verfasst: 22.02.2019, 16:19
von düsselrecht
Danke. Werde berichten!

Re: Dienstleistungsvertrag im neuen Pfüb-Formalar pfänden

Verfasst: 25.02.2019, 11:17
von sh161
mücki hat geschrieben:
22.02.2019, 09:14
Gepfändet werden die angeblichen Forderungen des .... gegenüber der .... aus dem Vertrag vom ....[/color]
Das Vertragsdatum hat man ja meistens nicht. Dann sollte die Forderung bestmöglich beschrieben werden:

"... gegenüber der ... aus dem Dienstleistungsvertrag über die Reinigung von ..."

Re: Dienstleistungsvertrag im neuen Pfüb-Formalar pfänden

Verfasst: 25.02.2019, 23:21
von düsselrecht
Danke