Dienstleistungsvertrag im neuen Pfüb-Formalar pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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düsselrecht
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#1

21.02.2019, 13:56

Hallo zusammen,

unser Mandant war bei einer Reinigungsfirma beschäftigt. Diese Reinigungsfirma (eine GmbH) hat einen Vertrag mit der Deutschen Bahn. Jetzt möchte ich die Vertragsbeziehung der Reinigungsfirma mit der Deutschen Bahn (Drittschuldner) pfänden.

1. Welcher Buchstabe gilt hierfür? Ich tippe auf Buchstabe G.

2. Hat jemand eine Musterformulierung?

Dankeeeeeee schon mal.
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mücki
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#2

22.02.2019, 09:14

Guten Morgen,

ich nehme an, ihr habt eine Forderung gegen den ehem. AG und wollt jetzt dessen Forderungen ggü. der DB pfänden, richtig? Dann wäre G richtig. In das später folgende Feld würde ich dann reinschreiben:

Gepfändet werden die angeblichen Forderungen des .... gegenüber der .... aus dem Vertrag vom ....
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#3

22.02.2019, 16:19

Danke. Werde berichten!
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sh161
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#4

25.02.2019, 11:17

mücki hat geschrieben:
22.02.2019, 09:14
Gepfändet werden die angeblichen Forderungen des .... gegenüber der .... aus dem Vertrag vom ....[/color]
Das Vertragsdatum hat man ja meistens nicht. Dann sollte die Forderung bestmöglich beschrieben werden:

"... gegenüber der ... aus dem Dienstleistungsvertrag über die Reinigung von ..."
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düsselrecht
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#5

25.02.2019, 23:21

Danke
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