Zug-um-Zug Vollstreckung Kfz - Fragen?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Crydea
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#1

21.02.2019, 10:27

Hallot miteinander,

ich mache nun schon einige Jahre die ZV hier und habe nun doch meine erste Zug-um-Zug Vollstreckung auf dem Tisch, aber je mehr ich lese, desto mehr Fragen stellen sich mir Oo Ich hoffe, mir kann jemand mit ein paar Tipps auf die Sprünge helfen =)

Tenor: "Der Bekl. wird verurteilt an den Kläger XXX € nebst Zinsen seit dem ..... zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe des Kfz-Briefes über das Fahrzeug XXX der Zulassungsbescheiningung Tel II und Rückübereignung des Fahrzeuges".

Annahmeverzug wurde im Tenor leider nicht festgehalten.

Mein Urteil ist jetzt schon aus der Mitte des Jahres 2017 und ich wusste bis eben nicht, dass der Tenor Zug-um-Zug ist :roll:

Ich hatte die Akte auf den Tisch bekommen um die Kostenfestsetzungsverfahren I. und II. Instanz zu machen und dann anschließend zu vollstrecken. Leider hat es wirklich bis letzte Woche gedauert, bis ich alle Titel in vollstreckbarer Form vorliegen hatte, da sich auch die Kostenfestsetzungsverfahren ewig gezogen haben, und mich dann heute einmal eingehend mit der Akte beschäftigen konnte.

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss der Schuldner nun vor einer Vollstreckung in Verzug gesetzt werden, da ich bei einem GVZ-Auftrag nachweisen muss, dass der Schuldner sich im Annahmeverzug befindet?! Wie mache ich das? Schreibe ich da einfach einen Brief an den gegnerischen Anwalt, dass sein Mandant Betrag XXX nebst Zinsen auf sein Anderkonto zahlen soll und nach Bestätigung des Erhalts des Betrages die Parteien einen Termin zur Übergabe des Fahrzeuges vereinbaren sollen, nach Übergabe das Geld an uns gezahlt werden soll und fertig? (also dann halt ausfomuliert)

Stehe hier gerade echt auf dem Schlauch und finde auch nichts, was mich derzeit erhellen würde :oops:

Wäre toll, wenn mir jemand hier einen Schubs in die richtige Richtung geben könnte.
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Crydea
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#2

21.02.2019, 10:59

So, ich denke (hoffe) ich bin einen Schritt weiter... ein einfaches Schreiben an den gegnerischen RA reicht nicht aus um den Annahmeverzug festzustellen(?). Der Verzug muss durch GVZ festgestellt werden, in dem dieser die Leistung, also das Kfz anbietet und der Schuldner die Zahlung des Betrages XXX verweigert und der GVZ dies dann protokolliert? Habe ich das richtig verstanden? :kopfkratz

Ich such mir am besten mal den zuständigen GVZ und schau mal wie auskunftsfreudig der ist
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Anahid
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#3

21.02.2019, 11:01

Ist der Annahmeverzug nicht im Titel festgestellt, dann kann nur der GV den Annahmeverzug feststellen. Was bedeutet, der GV muss in der Lage sein, dem Schuldner die Leistungen gegen Zahlung anzubieten. Hierfür benötigt er in der Regel den Kfz-Brief, den Fahrzeugschein und das Fahrzeug. Da hier aber nur im Titel steht, dass das Fahrzeug rückzuübereignen ist und nicht, dass das ebenfalls herauszugeben ist, würde ich mal mit dem zuständigen GV telefonieren, ob es vielleicht auch ausreicht, wenn ihm Brief, Schein und Schlüssel zur Verfügung gestellt werden.
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#4

21.02.2019, 11:45

Ergänzend zum Vorstehenden kann ich von einer Erfahrung berichten:
Ich habe eine Zug um Zug Vollstreckung begleitet. Es war nicht zu erwarten, dass der Gegner den titulierten Betrag zahlen konnte. (6-stellig)
Gegenstand war ein Schiff, für dessen Transport und Bereitstellung ein Tieflader nötig gewesen wäre und das ganze durch die halbe Republik.

Es gab daher ein "namentliches Angebot" zur Übereignung, damit die Notwendigkeit entfiel, dem Gerichtsvollzieher das Schiff tatsächlich vor die Tür zu karren.
Die intensive Abstimmung dieser Maßnahme mit dem Gerichtsvollzieher war mehr als ratsam.
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#5

24.11.2020, 12:22

Ich hänge mich hier mal dran ;)

Ich habe ausnahmsweise einen Vergleich, Rückübereignung Kfz Zug um Zug gegen Zahlung aber OHNE Annahmeverzug. Muß ich diesen über den GV feststellen lassen oder kann man der Gegenseite auch einen Termin anbieten und wenn da niemand erscheint, ist der Annahmeverzug hergestellt?
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#6

24.11.2020, 13:47

Soenny, ich denke, deine Frage hat Anahid schon in #3 beantwortet. Oder übersehe ich etwas? ;)
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#7

24.11.2020, 13:54

:patsch Danke, jetzt erst gelesen ;)
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