Guten Morgen zusammen
Ich habe hier einen Schuldner, der hat im Januar 2018 die VA geleistet. Dort gibt er an, daß er Inhaber eines Café ist, welches mittlerweile geschlossen ist. Reicht das um eine neue VA zu beantragen? Ich denke eigentlich schon, weil sich die Situation ja komplett geändert hat, vielleicht geht der ja jetzt arbeiten oder lebt von Hartz.
Erneute VA möglich?
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Crydea
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Morgen,
also ich danke schon, dass du damit eine Neuabnahme begründen kannst, da sich ja durch die Schließung des Cafès die Einkommensverhältnisse geändert haben. Kannst du nachweisen, dass das Café geschlossen ist? Das wäre der einzige Punkt, an welchem sich, denke ich, ein GVZ stören könnte.
LG
also ich danke schon, dass du damit eine Neuabnahme begründen kannst, da sich ja durch die Schließung des Cafès die Einkommensverhältnisse geändert haben. Kannst du nachweisen, dass das Café geschlossen ist? Das wäre der einzige Punkt, an welchem sich, denke ich, ein GVZ stören könnte.
LG
- Soenny
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Da ist jemand vorbeigefahren und hat gesehen, daß das Ding zu ist. Ich versuchs einfach mal, eine Gewerbeanfrage kann ich ja ggf. noch machen, wenn der GV das möchte.
Danke
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Die reine Aussage, dass da jemand vorbeigefahren ist, dürfte für die erneute VA nicht ausreichen. Ich würde die Gewerbeamtsanfrage vorher machen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Soenny
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Wie ich eben gesehen habe, hat der GV sein Büro quasi nebenan, von daher gehe ich erst recht davon aus, daß er weiß, daß der Laden zu ist
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Ich würde auch sagen, dass eine erneute Abnahme der VA beantragt werden kann. Auch wenn es mir unwahrscheinlich erscheint, könnte sich hier ja ein Veräußerungsgewinn ergeben haben?!
Aber ich würde auch eine Gewerbeabfrage machen, da das Geschäft ja auch einfach nur umgezogen sein könnte?! (Auch wenn das wahrscheinlich nicht der Fall ist). Oder, wenn du sagst, dass der GV sein Büro direkt nebenan hat, kannst du ja mal per Anruf versuchen "vorzufühlen" wie er es gerne hätte!
Aber ich würde auch eine Gewerbeabfrage machen, da das Geschäft ja auch einfach nur umgezogen sein könnte?! (Auch wenn das wahrscheinlich nicht der Fall ist). Oder, wenn du sagst, dass der GV sein Büro direkt nebenan hat, kannst du ja mal per Anruf versuchen "vorzufühlen" wie er es gerne hätte!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- sh161
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Bei Engler habe ich neulich gelernt, dass bei einem (Eis-)Café-Besitzer sogar schon nach einem halben Jahr eine neue VA beantragt werden kann, weil z. B. die Einnahmen jahreszeitlich bedingt sehr schwanken.
Wenn der Laden geschlossen ist, besteht auf jeden Fall die Möglichkeit einer neuen VA, weil sich die Verhältnisse ja wesentlich verändert haben.
Wenn der Laden geschlossen ist, besteht auf jeden Fall die Möglichkeit einer neuen VA, weil sich die Verhältnisse ja wesentlich verändert haben.