Pfändung ALG I
Verfasst: 12.02.2019, 16:50
Hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe:
habe in einer Unterhaltssache einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, mit dem bei der Agentur für Arbeit ALG I und bei der Bank das Konto des Unterhaltsschuldners gepfändet werden soll.
Nunmehr schreibt mir die zuständige Rechtspflegerin, dass ALG I nach § 850 k Abs. 4 ZPO i. V. m. § 17 Abs. 1 S. 2 SBG XII unpfändbar ist.
Könnt Ihr mir helfen? Das ist für mich völlig neu.
Sie hat mir auch zwei Entscheidungen mit auf den Wege gegeben, die wir hier im Internet allerdings nicht finden können, und zwar
LG Potsdam, Beschluss vom 05.09.2016, Az. 14 T 17/16
LG Berlin, Beschluss vom 11.04.2017, Az. 51 T 63/17.
u. E. ist das ALG I pfändbar, und zwar bis zur Höhe des pfändbaren Betrages, da ALG I keine Sozialleistung, sondern eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung ist, mithin der Anspruch aus § 334 SGB III greift.
Was meint Ihr? Habt Ihr vielleicht auch die Entscheidungen sogar dar?
Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus
und viele Grüsse
farbenseele (bin echt ratlos, das wäre ja ein Ding, wenn das wirklich so ist)
ich brauche mal wieder Eure Hilfe:
habe in einer Unterhaltssache einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, mit dem bei der Agentur für Arbeit ALG I und bei der Bank das Konto des Unterhaltsschuldners gepfändet werden soll.
Nunmehr schreibt mir die zuständige Rechtspflegerin, dass ALG I nach § 850 k Abs. 4 ZPO i. V. m. § 17 Abs. 1 S. 2 SBG XII unpfändbar ist.
Könnt Ihr mir helfen? Das ist für mich völlig neu.
Sie hat mir auch zwei Entscheidungen mit auf den Wege gegeben, die wir hier im Internet allerdings nicht finden können, und zwar
LG Potsdam, Beschluss vom 05.09.2016, Az. 14 T 17/16
LG Berlin, Beschluss vom 11.04.2017, Az. 51 T 63/17.
u. E. ist das ALG I pfändbar, und zwar bis zur Höhe des pfändbaren Betrages, da ALG I keine Sozialleistung, sondern eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung ist, mithin der Anspruch aus § 334 SGB III greift.
Was meint Ihr? Habt Ihr vielleicht auch die Entscheidungen sogar dar?
Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus
und viele Grüsse
farbenseele (bin echt ratlos, das wäre ja ein Ding, wenn das wirklich so ist)