Zinsenberechnung aus einem Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Potterhead_JS
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#1

12.02.2019, 11:12

Hallo,

Unser Mandant (Kläger) hat gewonnen und der Beklagte wurde verurteilt, x € nebst Zinsen seit dem xx.xx.xx zu zahlen.

An den GV wurden nun 4 Raten gezahlt und insgesamt ergibt das eine Summe x.

Meine Frage ist..wenn ich berechnen will, wie viel unser Mandant jetzt bekommen muss... bis zu welchem Tag berechne ich die Zinsen.
Seit wann steht im Urteil. Aber durch die Ratenzahlung weiß ich nicht, welchen Tag ich sozusagen als "Zahlungsziel" nehmen soll?

Wie viel ist 1000 nebst 5% Zinsen seit dem 22.02.2017 wenn halt in Raten gezahlt wurde an den GV.

Komplizierte Akte, da überhaupt durchzublicken! :patsch

Liebe Grüße! :wink2
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Mami1504
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#2

12.02.2019, 11:19

Wenn er nach BGB zahlt (Kosten, Zinsen, Hauptforderung) zahlt er bis zur ersten Rate zuerst die Zinsen und der restliche Betrag auf die HF. Dann verringert sich die HF. Die zweite Rate wieder Zinsen nach geringer HF ausrechnen und Rate zuerst auf die Zinsen und dann auf die HF, usw. so würde ich das machen
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paralegal6
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#3

12.02.2019, 11:21

hast du kein Anwaltsprogramm? das errechnet dir ja alles
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mücki
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#4

12.02.2019, 11:23

Wenn du nicht mit einem Anwaltsprogramm arbeitest, kann ich www.basiszins.de empfehlen. Da berechnest du zunächst die Zinsen bis zur ersten Zahlung, buchst dann entsprechend einen Teil der Zahlung auf deine Kosten, dann auf die Zinsen und den Rest (sofern ein Rest bleibt) auf die HF, dann gibst du die verbleibende Restsumme aus der HF wieder ein und berechnest Zinsen ab dem auf die Zahlungen folgenden Tag bis zum Tag der nächsten Zahlung usw. usf.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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