GVZ krank, Haftbefehl verwirkt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
JenniferRe
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#11

13.02.2019, 10:49

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
11.02.2019, 12:44
Von wann war denn der HB überhaupt?
Vom September 2016
mrsgoalkeeper
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#12

13.02.2019, 11:11

JenniferRe hat geschrieben:
13.02.2019, 10:49
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
11.02.2019, 12:44
Von wann war denn der HB überhaupt?
Vom September 2016
Dann wäre er doch - unabhängig von allem anderen - erst im September 2019 verwirkt :kopfkratz Also zumindest hab ich ne 3-Jahresfrist im Kopf oder ist die auf 2 Jahre geändert worden?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Crydea
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#13

13.02.2019, 11:18

Sind (seit 2013 meine ich) zwei Jahre
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#14

13.02.2019, 11:33

Stimmt, es sind jetzt nur noch zwei Jahre. :oops:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
silvester
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#15

13.02.2019, 12:56

Es kommt aber darauf an, ob der Verhaftungsauftrag so in der Geltungsdauer erteilt wurde, dass der GV die Verhaftung hätte vornehmen können. Wenn ich es recht verstanden habe war dies der Fall.
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