GVZ krank, Haftbefehl verwirkt
Verfasst: 08.02.2019, 12:49
Hallo meine Lieben
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich habe hier November 2018 neu angefangen und bekam so eben eine Akte auf den Tisch. Folgender Sachverhalt: Wir haben im November 2017 einen Vollstreckungsauftrag mit Haftbefehl an den zuständigen Gerichtsvollzieher (bzw. Verteilerstelle für GVZ-Anträge) gesandt. Die zuständige Gerichtsvollzieherin hat sich monatelang nicht gemeldet, meine Vorarbeiterin hat sich mehrmals bei dieser Gerichtsvollzieherin sowie dem zuständigen Gericht gemeldet mit der Bitte um Sachstandsmitteilung. Im Juni 2018 rief die zuständige Gerichtsvollzieherin an und teilte mit, dass diese erkrankt war und sich nun der Sache annimmt. Erneut wurde mehrmals um Sachstand gebeten - ohne Erfolg. Nun habe ich im November 2018 die Zwangsvollstreckungsabteilung übernommen und mich ebenfalls hinter die Sache geklemmt - auch ohne Erfolg. Weder ist die Gerichtsvollzieherin telefonisch zu erreichen, noch reagiert sie auf unsere Schreiben. Das Gericht hat ebenfalls keine Auskunft erteilt. Nun bekam ich heute Post in diesem Fall. Die Gerichtsvollzieherin ist weiterhin erkrankt, weshalb nun ein anderer Gerichtsvollzieher die Sache zur Bearbeitung erhalten hat. Er teilt uns mit, dass unser Haftbefehl im September 2018 verwirkt sei. - Kein Wunder, wenn sich keiner darum kümmert, dass vollstreckt wird.
Nun ist meine Frage: Wie gehe ich weiter vor? Kann ich das zuständige Gericht, die zuständige Gerichtsvollzieher etc. dafür verantwortlich machen, sodass ich bei einem neuen Vollstreckungsauftrag keine Kosten tragen muss? Schließlich war es nicht unser Fehler, da wir mehrmals um Sachstand und weitere Bearbeitung gebeten haben.
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich habe hier November 2018 neu angefangen und bekam so eben eine Akte auf den Tisch. Folgender Sachverhalt: Wir haben im November 2017 einen Vollstreckungsauftrag mit Haftbefehl an den zuständigen Gerichtsvollzieher (bzw. Verteilerstelle für GVZ-Anträge) gesandt. Die zuständige Gerichtsvollzieherin hat sich monatelang nicht gemeldet, meine Vorarbeiterin hat sich mehrmals bei dieser Gerichtsvollzieherin sowie dem zuständigen Gericht gemeldet mit der Bitte um Sachstandsmitteilung. Im Juni 2018 rief die zuständige Gerichtsvollzieherin an und teilte mit, dass diese erkrankt war und sich nun der Sache annimmt. Erneut wurde mehrmals um Sachstand gebeten - ohne Erfolg. Nun habe ich im November 2018 die Zwangsvollstreckungsabteilung übernommen und mich ebenfalls hinter die Sache geklemmt - auch ohne Erfolg. Weder ist die Gerichtsvollzieherin telefonisch zu erreichen, noch reagiert sie auf unsere Schreiben. Das Gericht hat ebenfalls keine Auskunft erteilt. Nun bekam ich heute Post in diesem Fall. Die Gerichtsvollzieherin ist weiterhin erkrankt, weshalb nun ein anderer Gerichtsvollzieher die Sache zur Bearbeitung erhalten hat. Er teilt uns mit, dass unser Haftbefehl im September 2018 verwirkt sei. - Kein Wunder, wenn sich keiner darum kümmert, dass vollstreckt wird.
Nun ist meine Frage: Wie gehe ich weiter vor? Kann ich das zuständige Gericht, die zuständige Gerichtsvollzieher etc. dafür verantwortlich machen, sodass ich bei einem neuen Vollstreckungsauftrag keine Kosten tragen muss? Schließlich war es nicht unser Fehler, da wir mehrmals um Sachstand und weitere Bearbeitung gebeten haben.