Berliner Räumung Geschäftsräume

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sh161
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#1

08.02.2019, 10:21

Chef hat mich mit einer Rückfrage ins Grübeln gebracht:
Spricht irgendetwas gegen eine Berliner Räumung von Geschäftsräumen?
Ich bin der Meinung, dass dem nicht so ist. Sieht das jemand anders?
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icerose
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#2

08.02.2019, 10:27

Nein - warum sollte es? Was ist bei Gewerberäumen anders?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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sh161
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#3

08.02.2019, 10:29

Das habe ich mich auch gefragt, trotzdem hat mich die Nachfrage gedanklich aus der Bahn gebracht. :roll: :pfeif
:thx
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AliceImWunderland
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#4

08.02.2019, 10:49

In § 885 ZPO ist nur Rede von "unbeweglichen Sachen und Schiffen". Keine Unterscheidung zwischen Wohn- und Geschäftsraum. Deshalb spricht nichts dagegen, auch einen Geschäftsraum nach § 885a ZPO räumen zu lassen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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