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ZV wg. Unterlassung, Beseitigung Schäden etc.

Verfasst: 05.02.2019, 12:27
von KatharinaF
Hallo,

vielleicht kann mir jmd. einen Tipp geben, wie ich aus einem Urteil mit folgendem Tenor vollstrecke:

....hat es zu Unterlassen....Gegenstände abzustellen und wird verpflichtet, den Pavillon zu entfernen.....vorgenommene Beschädigungen zu beseitigen....

Die Beklagte kommt dieser Aufforderung allerdings nicht nach, jetzt soll vollstreckt werden :kopfkratz

Bin für jeden Hinweis dankbar :thx

LG KatharinaF

Re: ZV wg. Unterlassung, Beseitigung Schäden etc.

Verfasst: 05.02.2019, 12:31
von paralegal6
§ 888 ZPO :( = Zwangsgeld beantragen

Re: ZV wg. Unterlassung, Beseitigung Schäden etc.

Verfasst: 05.02.2019, 12:39
von KatharinaF
paralegal6 hat geschrieben:
05.02.2019, 12:31
§ 888 ZPO :( = Zwangsgeld beantragen
Ich danke dir :thx