ZV wg. Unterlassung, Beseitigung Schäden etc.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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KatharinaF
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#1

05.02.2019, 12:27

Hallo,

vielleicht kann mir jmd. einen Tipp geben, wie ich aus einem Urteil mit folgendem Tenor vollstrecke:

....hat es zu Unterlassen....Gegenstände abzustellen und wird verpflichtet, den Pavillon zu entfernen.....vorgenommene Beschädigungen zu beseitigen....

Die Beklagte kommt dieser Aufforderung allerdings nicht nach, jetzt soll vollstreckt werden :kopfkratz

Bin für jeden Hinweis dankbar :thx

LG KatharinaF
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paralegal6
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#2

05.02.2019, 12:31

§ 888 ZPO :( = Zwangsgeld beantragen
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KatharinaF
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#3

05.02.2019, 12:39

paralegal6 hat geschrieben:
05.02.2019, 12:31
§ 888 ZPO :( = Zwangsgeld beantragen
Ich danke dir :thx
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