Gerichtsvollzieherabrechnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
Forenfachkraft
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#1

01.02.2019, 09:08

Brauch mal Erfahrungswerte hinsichtlich Gerichtsvollzieherabrechnung...

Folgender Sachverhalt:
Habe im Februar 2018 einen ZV-Auftrag (gütliche Erledigung und Einholung Drittauskünfte) gestellt.
Im März wurde mir mitgeteilt, dass die Bearbeitung etwa 4-5 Wochen dauere, wir erhalten unaufgefordert Mitteilung.
Unsererseits wurde die Akte dann leider "vergessen"....
Jetzt, im Januar 2018, erhalte ich die Rechnung des GVZ vom ursprünglich 5.7.18 (durchgestrichen und neues Datum handschriftlich 23.1.19).
Die Drittauskunft ist vom 10.7. "Es wurde kein Arbeitgeber ermittelt".

Ist es rechtens hierfür noch die Kosten der ja doch veralteten Drittauskunft zu verlangen?

Außerdem macht die GVZ Wegegeld geltend. Für was? Die hat die Schuldnerin lediglich angeschrieben (in dem Schreiben steht: die Schuldnerin reagierte auf die von mir vorgenommene schriftliche Aufforderung nicht) und war nicht bei ihr?

Macht es Sinn hinsichtlich des Wegegeldes und der Kosten für die Drittauskunft Erinnerung einzulegen?
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