nicht titulierte vorgerichtliche Anwaltskosten
Verfasst: 01.02.2019, 08:49
Hallo Ihr Lieben,
ich habe einen Beschluss (vollstr. Ausfertigung) und möchte jetzt die ZV einleiten. WIr haben den Schuldner nach Mandatierung nochmals angemaht, ohne Reaktion. Meine Frage: Kann ich in dem ZV-Auftrag die vorgerichtlichen Anwaltskosten (Geb. 2300) im Forderungskonto mitangeben obwohl sie nicht tituliert sind?
Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Nala
ich habe einen Beschluss (vollstr. Ausfertigung) und möchte jetzt die ZV einleiten. WIr haben den Schuldner nach Mandatierung nochmals angemaht, ohne Reaktion. Meine Frage: Kann ich in dem ZV-Auftrag die vorgerichtlichen Anwaltskosten (Geb. 2300) im Forderungskonto mitangeben obwohl sie nicht tituliert sind?
Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Nala