PfüB nach Dänemark

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#1

30.01.2019, 15:52

Hallo,

Ich habe zwei Titel, die offene Forderung ca. 450 €. Der Schuldner hat die VA aktuell abgegeben, arbeitet in Dänemark, hat ein dänisches Konto, lebt aber in DEUTSCHLAND. Der Schuldner hat ein Einkommen von 3200 €.
ich würde ja gern einen Pfüb los jagen aber macht das überhaupt Sinn? Und was muss ich tun? Ich habe gelesen, dass Dänemark den Titel erst anerkennen und für vollstreckbar erklären muss. Sprengt das vllt. auch einfach die Kosten? Eine RSV steht nicht dahinter.

Vllt. habt ihr ja Ideen für mich? :nachdenk
:thx
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#2

31.01.2019, 14:07

hat niemand eine Idee :-(
:thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

31.01.2019, 14:37

Also ich hatte so einen Fall gerade mit einem Schuldner, der in Österreich arbeitet, aber hier in Deutschland gemeldet ist. Ich habe ganz normal einen PfÜB beim Vollstreckungsgericht am Sitz des Schuldners beantragt. Der wurde erlassen, nach Österreich zugestellt und es floss auch Geld....leider nur einen Monat, da der Arbeitgeber sich von dem Schuldner getrennt hat. Der Schuldner heult zwar jetzt rum, dass das so nicht rechtens wäre; wir hätten uns eine Vollstreckungsgenehmigung in Österreich holen müssen; sehen wir allerding anders. Das gilt u.E. nur, wenn der Schuldner in Österreich wohnt, was hier definitiv nicht der Fall war und bei Dir ja wohl auch nicht der Fall ist.

Ansonsten, solltest Du einen Vollstreckungstitel für Europa benötigen (z.B. weil Du Vollstreckungsgenehmigungen aus Dänemark benötigst), kann das Gericht, welches den Titel erlassen hat, entsprechende Bescheinigungen dazu erstellen, damit mit dem Titel in Europa vollstreckt werden kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#4

31.01.2019, 14:45

Lieben Dank für deine Antwort. Aber Dänemark ist doch die BESONDERHEIT. in allen Ländern kann man vollstrecken, außer Dänemark.

Mein Schuldner hat seinen Wohnsitz hier vor Ort. Arbeitet nur in Dänemark und hat sein Konto da. (Das ist wohl Voraussetzung für die Arbeitgeber dort)
:thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

31.01.2019, 15:15

Da ich noch keinen Schuldner in Dänemark hatte (was für ein Glück), wusste ich von dieser Problematik nichts. Aber dazu steht doch allesi in diesem Beitrag. Heißt doch dann, dass Du Dich, wenn Du keine Vollstreckungsmöglichkeit in Deutschland hast, am besten mit einen dänischen Anwalt kurzschließt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#6

31.01.2019, 15:26

Den Beitrag hatte ich auch gestern unter die Lupe genommen, gleichwohl auch die Seite der Botschaft. Aber der Beitrag ist über 10 Jahre alt, ich hoffte auf Erneuerung bzw. Änderung.

Hab schon überlegt den GVZ anzurufen, der mir mitteilte wie viel der Schuldner verdient.
:thx
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#7

31.01.2019, 21:18

Da der Schuldner in Deutschland lebt ist die Zuständigkeit des GV gegeben. Man könnte an Drittauskünfte denken um die Auslandsvolldtreckung zu umgehen. S. Geiselmann
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#8

01.02.2019, 07:50

Geiselmann hat geschrieben:
31.01.2019, 21:18
Da der Schuldner in Deutschland lebt ist die Zuständigkeit des GV gegeben. Man könnte an Drittauskünfte denken um die Auslandsvolldtreckung zu umgehen. S. Geiselmann
Lieben Dank für den Hinweis aber meine Forderung ist unter 500 €, da ist die Einholung der Drittauskünfte doch nicht möglich!?
:thx
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#9

01.02.2019, 08:23

Ich habe noch einen guten Artikel gefunden.

https://www.rechtdaenisch.de/unternehme ... daenemark/

Nunmehr ist es eben auch wichtig, wann das gerichtliche Verfahren eingeleitet wurde, ob vor 10.01.15 oder danach. Danach ist das ZV-Verfahren einfacher. Aber wie soll es auch anders sein, meins ist von 2014....

Die Kosten sprengen wohl den Rahmen. Übersetzungskosten, Gerichtskosten usw.

Weiß jemand, ob RSV auch Vollstreckungskosten im Ausland übernimmt?
:thx
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#10

01.02.2019, 08:54

Trine hat geschrieben:
01.02.2019, 07:50
Geiselmann hat geschrieben:
31.01.2019, 21:18
Da der Schuldner in Deutschland lebt ist die Zuständigkeit des GV gegeben. Man könnte an Drittauskünfte denken um die Auslandsvolldtreckung zu umgehen. S. Geiselmann
Lieben Dank für den Hinweis aber meine Forderung ist unter 500 €, da ist die Einholung der Drittauskünfte doch nicht möglich!?
Die 500€-Grenze gilt nur für die Auskünfte der Rentenversicherung bez. des Arbeitgebers. Den kennt ihr ja, zumindest wisst ihr, dass der Schuldner in DK arbeitet.
Die Kontenauskunft des Bundeszentralamtes für Steuern könnte euch aber noch andere Konten des Schuldners aufzeigen, die es sich zu pfänden lohnt.
Bild
Antworten