Hallo Zusammen,
ich bin Wiedereinsteigerin was die ZV betrifft, deshalb wundert Euch bitte nicht über meine dummen Fragen .
Ich habe vor einen Vollstreckungsauftrag mit Pfändung, Abgabe VA und Drittauskünfte zu machen. Jetzt stellt sich für mich nur die Frage, wo trage ich die Gebühr für die Drittauskunft im Formular ein? "Q" ist ja schon komplett mit den beiden Gebühren für Vollstreckungsauftrag und Vermögensverzeichnis belegt. Fügt man da einfach nochmals eine zweite Seite "Q" dazu, wo man dann die dritte 0,3 für die Drittauskunft einträgt?
Wo Gebühr für Drittauskünfte im Formular eintragen?
- AliceImWunderland
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Unser Programm macht das automatisch. Wenn RA-Micro das nicht automatisch macht, dann musst du eine zusätzliche Seite mit der entsprechenden Kostenrechnung beifügen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Weiß schon jemand ob das bei RAM auch funktioniert?
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Wenn du bei M4 das Kreuz nicht machst müsste RAM es theoretisch mit übernehmen, kann es aber leider nicht sagen, da ich nie Drittauskünfte im normalen VA beantrage. Wenn nicht liegt es vielleicht daran, dass die Rechtsauffassung nicht 100% eindeutig ist?
- Soenny
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Die BGH Entscheidung ist nicht eindeutig? Habe ich bisher so gelesen *grübel*
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Wenn du sie gesondert beantragst entsteht die Gebühr, mit Kreuz meine ich nur, wenn der GV sie dann auch einholt, so kenne ich das. Wie gesagt, ich mache immer x bei M 4 und habe daher noch nie welche erhalten. War auch nur meine Auffassung
Vielleicht hat RAM die Entscheidung nicht umgesetzt? Hotline?
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