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Pfändung und Zusammenrechnung von Rente und Versicherungsleistung

Verfasst: 29.01.2019, 14:15
von katuscha
Hallo,

ich bin leider im Internet nicht fündig geworden, vielleicht kann hier jemand helfen.

Der Schuldner gibt in der VA an, dass er Erwerbsminderungsrente (850,60 €) bekommt und monatliche Zahlungen aus der Unfallversicherung (316,50 €).

Wenn ich diese zusammenrechne, dann würde ich Geld bekommen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich die Zahlungen aus der Unfallversicherung überhaupt pfänden kann. Fällt das unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I?

Weiß hier jemand Rat?

Danke und viele Grüße

Re: Pfändung und Zusammenrechnung von Rente und Versicherungsleistung

Verfasst: 29.01.2019, 14:29
von Feldhamster
Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann als laufende Geldleistung insgesamt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, Beschluss vom 20.10.2016 - IX ZB 66/15 (LG Karlsruhe), BeckRS 2016, 19987


Wie das mit Zahlungen aus anderen Unfallversicherungen (privat oder zusätzlich betrieblich) ist, weiß ich nicht.

Re: Pfändung und Zusammenrechnung von Rente und Versicherungsleistung

Verfasst: 30.01.2019, 10:26
von AliceImWunderland
Schau bitte in die Kommentierung von Mock "Die Praxis der Zwangsvollstreckung" vom DAV Seite 383. Dort steht, dass Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind, bedingt pfändbar sind (§ 850 b Abs. 1 ZPO), da diese Rentenansprüche dem Schuldner verbleiben müssen, um seine Existenz zu sichern. Siehe auch AnwaltFormulareZwangsvollstreckung 5. Auflage § 8 Rd-Nr. 69 ff. Es muss zuerst erfolglos gegen den Schuldner in andere Vermögenswerte vollstreckt worden sein und es muss eine Notlage des Gläubigers vorliegen. Die Zulässigkeit der Pfändung und deren Billigkeit muss der Gläubiger im Einzelnen darlegen.

Allerdings ist die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung pfändbar. Es kommt also hier darauf an, welche Art von Rente dein Schuldner erhält.

Re: Pfändung und Zusammenrechnung von Rente und Versicherungsleistung

Verfasst: 30.01.2019, 11:34
von katuscha
Ich habe diesen Kommentar leider nicht. Es ist aber wohl eine private Unfallversicherung, da im Vermögensverzeichnis unter Ziffer 10 "Monatliche Einkünfte" - Versorgungsbezüge : Nürnberger Versicherung - Unfallversicherung steht. Schade.

Dann werde ich wohl erstmal das Konto und die Mietkaution pfänden.

Danke!