Nachträglicher Antrag an den GV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Potterhead_JS
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#1

18.01.2019, 08:29

Hallo zusammen,

in einer ZV gegen den eigenen Mandanten (die Sache läuft wohl schon eeeewig) kam jetzt der Brief vom GV mit einer Zahlungsaufforderung und dem Hinweis, dass der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln war. Wie es oft passiert. Jetzt stand da aber auch noch "Die Ermittlung der aktuellen Wohnanschrift - durch Nachfrage bei den zuständigen Behörden - haben Sie nicht beantragt (§755 ZPO)".

Meine Frage: Kann ich das jetzt einfach mit einem Brief an den GV nachträglich beantragen und gleichzeitig einfach den Betrag, den er verlangt hat, überweisen oder wie läuft das ab?

Wurde leider in ZV Sachen ins kalte Wasser geschmissen, hab vorher reines Strafrecht gemacht und hätte eigtl. auch weiterhin nur das machen sollen :S Bin einfach immer zu unsicher in ZV Sachen.

Danke schonmal für die Lösung! :huepf
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mücki
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#2

18.01.2019, 09:37

Guten Morgen,

das würde ich nicht machen. Mach eine ganz normale EMA und gut ist. Die Ermittlung durch den GV ist ggf. deutlich teurer.

Wenn das Ergebnis vorliegt, stellst du einfach einen neuen ZV-Antrag.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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