Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
FachEF
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#1

17.01.2019, 13:20

Hallo,
wahrscheinlich ist die Antwort einfach, trotzdem die Frage:
Kann ich bei einem Zahlungstitel gegen den Betreiber eines Pflegedienstes dessen Zahlungsansprüche gegen eine Pflegekasse ganz normal pfänden oder sind da Besonderheiten zu beachten ?
Danke schon mal für die Antwort !
Feldhamster
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#2

17.01.2019, 13:53

Ist der Betreiber des Pflegedienstes wirklich Gläubiger für die Zahlungsansprüche der Pflegekasse?
Ich meine - ohne es 100 %ig zu wissen -, dass der Pflegebedürftige als Versicherter bei der Pflegekasse den Anspruch auf Pflegeleistungen in Form von Geld hat und der Pflegedienst diesen Zahlungsanspruch meist nur für den Pflegebedürftigen abrechnet, in Vollmacht sozusagen. Der Pflegedienst selbst hat doch keinerlei Vertragsverhältnis zur Pflegekasse.

Haben andere hier andere Meinungen?
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mücki
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#3

17.01.2019, 14:00

Also ich weiß, dass mein Bruder das Geld von der Pflegekasse überwiesen bekommt und dann den Pflegedienst selber bezahlt. (Ist also keine Meinung, sondern ein Fakt.)

Das dürfte wohl der Regelfall sein und ist auch logisch das so zu machen, weil man nicht verpflichtet ist, einen Pflegedienst zu engagieren. Es steht dem Bedürftigen ja frei, sich z.B. zum Waschen und Putzen jemanden zu holen aber das Einkaufen und Kochen von Mutti erledigen zu lassen (nur Bsp.). Zudem können Pflegedienste aus den verschiedensten Gründen auch mal kurzfristig wechseln, was - wenn die Pflegekasse an diese zahlen würde - wohl zu erheblichen Problemen führen dürfte.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
FachEF
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#4

17.01.2019, 15:10

Vielen Dank für die Beiträge, ich glaube aber, dass man zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung unterscheiden muss.
Das Pflegegeld zahlt die Kasse tatsächlich an denjenigen, der den pflegegrad hat, die Pflegesachleistung rechnet der Pflegedienst aber direkt mit der Pflegekasse ab und meine Idee bestand darin, dass man diesen Erstattungsanspruch des ambulanten Pflegedienstes pfänden können müsste.
Feldhamster
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#5

17.01.2019, 15:13

Nur weil der Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnet, heißt es nicht, dass der Pflegedienst Gläubiger des Anspruchs gegen die Pflegekasse ist.

Warum pfändet ihr nicht die Konten des Pflegedienstes?
Dann stellt sich das Problem nicht.
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sh161
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#6

18.01.2019, 09:05

FachEF hat geschrieben:
17.01.2019, 15:10
Vielen Dank für die Beiträge, ich glaube aber, dass man zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung unterscheiden muss.
Das Pflegegeld zahlt die Kasse tatsächlich an denjenigen, der den pflegegrad hat, die Pflegesachleistung rechnet der Pflegedienst aber direkt mit der Pflegekasse ab und meine Idee bestand darin, dass man diesen Erstattungsanspruch des ambulanten Pflegedienstes pfänden können müsste.
Ersetze "Pflegekasse" durch "Rechtsschutzversicherung" - wie sieht deine Bewertung dann aus?

Ich sehe es auch so, dass der Pflegedienst keinen direkten Anspruch gegenüber der Kasse hat, sondern nur für die Patienten die Abwicklung erledigt.
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FachEF
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#7

18.01.2019, 09:29

Hinkt der Vergleich mit der RSV nicht doch ? Die Pflegedienste schließen mit den Pflegekassen Versorgungsverträge. In § 89 SGB XI ist die Vergütung geregelt.
Wenn es darin heißt, dass Vertragsparteien der Vergütungsvereinbarung die träger des Pflegedienstes sowie die Pflegekassen sind, folgt daraus meiner Meinung nach ein direkter Zahlungsanspruch des Dienstes gegen die Kasse.
Bei Personen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, ist das natürlich anders.
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mücki
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#8

18.01.2019, 09:30

Guten Morgen,

ich verstehe was du meinst und das könnte tatsächlich funktionieren, wenn es da nicht ein riesiges Problem geben würde: Es gibt nicht die eine Plfegekasse in Dtl. die für alle zuständig ist. Die Pflegekasse ist abhänging von der jeweiligen Krankenversicherung des Pflegebedürftigen und die dürftest du wohl kaum in Erfahrung bringen können.
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Adora Belle
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#9

18.01.2019, 09:41

Ich vermute, dass das funktionieren müsste. Mir fällt jedenfalls nichts ein, was dagegen spricht. Und davon ab, dass es viele Pflegekassen gibt - mit sowas wie der örtlichen AOK ist man wohl auf der sicheren Seite. Wenn die Kosten überschaubar sind, würde ich da einfach mal einen Versuchsballon starten an Deiner Stelle.
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mücki
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#10

18.01.2019, 09:58

Adora Belle hat geschrieben:
18.01.2019, 09:41
... cut
Und davon ab, dass es viele Pflegekassen gibt - mit sowas wie der örtlichen AOK ist man wohl auf der sicheren Seite. Wenn die Kosten überschaubar sind, würde ich da einfach mal einen Versuchsballon starten an Deiner Stelle.
Meinst du? Also wenn ich so bei mir in der Familie schaue, da ist jeder woanders versichert. Aber die AOK ist tatsächlich auch vertreten, ebenso wie die BKK VBU, die DAK, die IKK BB und die Barmer. Ich weiß nicht, ob man da nicht ziemlich schnell im Bereich der Ausforschungspfändung ist ...
Aber ähnlich wie bei Banken ... try it ... Wenn man bei drei Versuchen vielleicht einen oder zwei Treffer hat, ist man schon weiter als vorher.
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