Zwangsvollstreckung gegen Inhaftierten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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steffi.eder
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#1

17.01.2019, 09:23

Hallo,

ich soll einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen einen wahrscheinlich inhaftierten Schuldner machen. Die Auskunft, dass er wahrscheinlich inhaftiert ist, ist nicht sicher, ich weiß auch nicht in welchem Gefängnis das er ist.

Ich würde nun versuchen, einen Auftrag an seine Wohnanschrift zu schicken, da hier auch der VB kürzlich durchgegangen ist und versuchen, hier irgend etwas zu holen. Macht das Sinn? Ich habe gegen einen Inhaftierten noch keine Zwangsvollstreckung betrieben. Die Forderung beträgt auch "nur" 600,00 € und unnötige Kosten möchte ich vermeiden.

Vorab vielen Dank.

MfG
Feldhamster
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#2

17.01.2019, 10:13

Bei inhaftierten Schuldnern kann man das Eigengeld pfänden, welches der Schuldner in der JVA erhalten kann. Das geht dann im Wege eines PfÜB. Dafür geltend nicht die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO. In einer Sache bei uns, bekomme ich auf diesem Weg monatlich zwischen 50 und 100 €.

Natürlich musst du erst an die Info kommen, dass er tatsächlich inhaftiert ist und in welcher JVA er einsitzt.
Wir hatten einmal einen Titel für den Geschädigten aus dem Strafverfahren, in dem der Schuldner verurteilt worden ist. In diesem Fall haben wir eine Kopie des Titels der Staatsanwaltschaft übersandt (das dortige AZ wussten wir ja) und haben dann die Auskunft über Inhaftierung und JVA bekommen.
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mücki
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#3

17.01.2019, 10:14

Woher habt ihr denn die Erkenntnis, dass der Schuldner möglicherweise inhaftiert ist?

Eine EMA ist nur bedingt hilfreich, da grundsätzlich bei einer Haft, die nicht länger als 6 Monate dauert, ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten gestellt werden kann. Ähnlich wie bei Hartz IV müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden aber möglich ist es.

Dauert die Haft länger als 6 Monate, wird man von der JVA umgemeldet (habe ich zumindest so in Erinnerung), sodass erst dann eine EMA Sinn machen würde. Den Gerichtsvollzieher in die JVA zu schicken, halte ich für sinnfrei. Da würde ich dann eher das Eigengeld pfänden:

https://www.iww.de/ve/archiv/forderungs ... ern-f27571

Den Gerichtsvollzieher "auf blauen Dunst" loszujagen, halte ich aber auch für bedenklich, zumal es, wenn der Schuldner tatsächlich inhaftiert sein sollte, auch absolut nichts bringt.

Also bleibt euch erstmal nur, die Auskünfte hinsichtlich einer möglichen Haft zu verifizieren, z.B. durch ein entsprechendes Auskunftsersuchen bei einer JVA in der Nähe des Wohnortes des Schuldners oder bei der zuständigen StA.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Ramona.Jena
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#4

17.01.2019, 10:55

Wir machen bei sowas erstmal eine JVA-Anfrage und bitten darum uns die noch verbleibende Aufenthaltsdauer oder bei Entlassung die Adresse des Bewährungshelfers mitzuteilen.

Sollte der Schuldner noch in der JVA sein, pfänden wir das Eigengeld. Klappt bisher sehr gut.
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