Pfändung bei Rechtsanwältin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Geiselmann
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#11

20.01.2019, 09:30

Rechtsanwalt
ZPO § 807; StGB § 203; BRAO § 49b IV
Da Honorarforderungen von Rechtsanwälten trotz Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich pfändbar sind, ist der Rechtsanwalt als Schuldner gem. § 807 ZPO verpflichtet, Namen und Anschriften seiner Mandanten sowie die Höhe der ihm gegen sie zustehenden Forderungen in der eidesstattlichen Versicherung anzugeben.
- BGH, Beschluss vom 2.12.2009, I ZB 65/09 -

Auch könnte man an die Pfändung von PKH-Vergütung denken....


S. Geiselmann
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