Zwangsversteigerung RA-Gebühren anmelden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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FeldKiel
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#1

14.01.2019, 16:05

Hallo zusammen.

Ich habe hier ein total altes Zwangsversteigerungsverfahren auf dem Tisch. Es geht eine um eine WEG. Im Jahre 2009 hat einer der Miteigentümer bezüglich einer Wohnung, an der alle Miteigentümer einen Anteil halten, die Zwangsversteigerung beantragt zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.

Das Verfahren ist jahrelang wohl nicht aus dem Knick gekommen. Wir haben die Angelegenheit seit Ende 2017 übernommen. Das AG hat aufgrund der fast 80 Miteigentümer immer wieder ellenlange Bearbeitungszeiten, weil zwischendurch einer der Eigentümer verstirbt etc. Nunmehr gibt es endlich seit Mitte 2018 einen Verkehrswertbeschluss. Aktuell sind immer noch Zustellungen diesbezüglich unterwegs, da auch einige der Eigentümer quer über die Welt verteilt sind.

Nun hat mein Chef gesagt, ich solle die unserem Mandanten entstandenen Rechtsanwaltsgebühren für unsere Tätigkeit anmelden. Der Hausverwalter soll evtl. rückständige Hausgelder selber anmelden, da wir dies nicht können, wenn wir den Antragsteller vertreten.

Gibt es von mir bei der Anmeldung der Kosten etwas zu beachten, ggf. ein Muster? Ich habe noch nie ein Zwangsversteigerungsverfahren bearbeitet, deshalb ist das sehr neu für mich.

Außerdem hab ich mir überlegt, dass unser Mandant doch wahrscheinlich das Verkehrswertgutachten bezahlt haben muss, was vor Jahren mal erstellt wurde. Werden die Kosten vom Gericht selbst berücksichtigt? Oder muss ich mich da am besten über die Höhe schlau machen, damit ich die Kosten auch mit anmelde?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar, was ich zu beachten habe!

Vielen Dank im Voraus!
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Laguna
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#2

15.01.2019, 10:48

Hallo.

In Sachen
... ./. ...
AZ:

teilen wir anhand beigefügter Aufstellung die Forderung zum bevorstehenden Verteilungstermin gemäß § 10 ZVG mit.

Unterschrift Rechtsanwalt


___________________
Im Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek selbst sind die Rechtsanwaltsgebühren nicht mit anzugeben. Dies erfolgt erst nach Bekanntgabe des Verteilungstermins anhand der Forderungsaufstellung, in der die geltend gemachte Forderung und alle entstandenen Gebühren enthalten sind.

Viel Erfolg. ;)
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FeldKiel
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#3

15.01.2019, 15:38

Danke, Laguna.

Ich habe aber noch eine Frage hierzu:
Ich habe jetzt nur unsere Rechtsanwaltskosten und keine weitere Forderung unseres Mandanten. Ich habe hier keinen Fall einer einzutragenden Zwangssicherungshypothek. Kann ich dann einfach die entsprechende auf unseren Mandanten ausgestellte Rechnung bei Gericht einreichen?
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AliceImWunderland
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#4

16.01.2019, 08:36

Ja, kannst du.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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