Ordnungsgeld - einstweilige Verfügung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katela123
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#1

12.01.2019, 17:14

Hallo allerseits!

Folgende Frage: Die Mandantin hat gegen eine einstweilige Verfügung gehandelt und muss nun Ordnungsgeld zahlen, möchte aber dagegen vorgehen. Welches Rechtsmittel wird genutzt, wenn gegen ein Ordnungsgeldbeschluss vorgegangen werden möchte? Immer die sofortige Beschwerde? Der Beschluss kam wegen nicht Unterlassung einer Tätigkeit, für die eine einstweilige Verfügung vorlag.. Muss jetzt deswegen dann doch etwa der Widerspruch wegen eV genutzt werden und damit gegen die gesamte Streitigkeit vorgegangen werden?

Ich danke schon mal um Hilfe! :wink1
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paralegal6
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#2

12.01.2019, 17:22

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paralegal6
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#3

12.01.2019, 17:30

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