Hallo zusammen,
wir haben ein VU gegen eine GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer X. Aus diesem Titel haben wir vollstreckt und Teilzahlungen erhalten. Der GV hat uns nun den Titel zurückgeschickt, weil das Gewerbe abgemeldet wurde. Ich habe jetzt die neuen Geschäftsführer der GmbH ausfindig gemacht. Muss ich jetzt den Titel abändern lassen? Oder kann ich, weil der sowieso auf die GmbH läuft, einfach bei den neuen Geschäftsführern weiter machen? Wenn ich den abändern lassen muss, schreib ich dann einfach an das Gericht mit der Bitte, den Titel auf die Geschäftsführer Y und Z abändern zu lassen?
Abänderung Vollstreckungstitel
- mücki
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Also entweder wurde das Gewerbe abgemeldet, dann nützt dir eine Titelumschreibung nichts oder es wurde ein neuer GF bestellt, dann brauchst du aber m.M.n. auch keine Titelumschreibung, weil du ja gegen die GmbH vollstreckst.
Bei einer Sitzverlegung sollte der entsprechende Auszug aus den öffentlichen Bekanntmachungen im HR zur Glaubhaftmachung ausreichen, sodass du auch hier den Titel nicht umschreiben lassen musst.
Bei einer Sitzverlegung sollte der entsprechende Auszug aus den öffentlichen Bekanntmachungen im HR zur Glaubhaftmachung ausreichen, sodass du auch hier den Titel nicht umschreiben lassen musst.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Ja, danke. Ich fand das auch komisch. Der GV hat mitgeteilt, dass das Gewerbe abgemeldet wurde. Ich habe dann versucht, den ehemaligen Geschäftsführer zu finden und bin hierbei darauf gestoßen, dass die Firma jetzt von jemand anderem und auch an einem anderen Ort weitergeführt wird. Also muss ich mich erst um einen HR Auszug kümmern?
- mücki
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Vor dem Hintergrund würde ich tatsächlich erst einmal im HR nachschauen, was mit der alten Firma passiert ist. Möglicherweise handelt es sich ja auch um eine ganz andere Firma, die nur zufällig den gleichen Namen hat ...
Das müsste sich aber alles aus den kostenlos einsehbaren Teilen des HR ergeben (Eintragungsdatum, HR-Nummer, etc). Wenn dann noch Unklarheiten bestehen, ob es sich tatsächlich um die gleiche Firma handelt, müsst ihr einen entsprechenden HR-Auszug abfordern.
Das müsste sich aber alles aus den kostenlos einsehbaren Teilen des HR ergeben (Eintragungsdatum, HR-Nummer, etc). Wenn dann noch Unklarheiten bestehen, ob es sich tatsächlich um die gleiche Firma handelt, müsst ihr einen entsprechenden HR-Auszug abfordern.
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Nein, Unklarheiten bestehen nicht. Da steht schon, dass der Geschäftsführer X, den wir zuerst hatten, nicht mehr der Geschäftsführer ist und dass jetzt Y und Z die neuen Geschäftsführer sind. Schreib ich dann einfach an das Gericht, "wird beantragt, den Titel abzuändern, weil..."?
- sh161
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Zunächst einmal würde ich den GVZ anschreiben und mitteilen, dass nach deinen Erkenntnissen die GmbH nicht abgemeldet wurde, sondern mit neuen GF weitergeführt wird.SSchall hat geschrieben: ↑07.01.2019, 14:17Nein, Unklarheiten bestehen nicht. Da steht schon, dass der Geschäftsführer X, den wir zuerst hatten, nicht mehr der Geschäftsführer ist und dass jetzt Y und Z die neuen Geschäftsführer sind. Schreib ich dann einfach an das Gericht, "wird beantragt, den Titel abzuändern, weil..."?
- mücki
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Wie gesagt: Bei einer Sitzverlegung und/oder Änderung der Geschäftsführer brauchst du imho keine Titelumschreibung. Da ist normalerweise der entsprechende Ausdruck aus den Veröffentlichungen ausreichend (die sind momentan nur über www.handelsregisterbekanntmachungen.de abrufbar). Wäre ja ein Unding; so oft, wie bei manchen Firmen die Geschäftsführer wechseln, wäre der Titel ja nur zum Umschreiben unterwegs. D.h. Du schickst deinen Titel nebst den entsprechenden Nachweisen an das nunmehr zuständige Vollstreckungsgericht und fertig.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Genau so. Es steht auch mehr als oft in der Bezeichnung einer GmbH "vertreten durch den GF" - also ganz ohnen Namen (der/des GF).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück