Gebühr nach 3309 VV RVG für die Abnahme der Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
RefaJBC2015
Forenfachkraft
Beiträge: 224
Registriert: 20.09.2015, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

04.01.2019, 11:32

Hallo,

entsteht die Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft nur wenn diese auch tatsächlich abgenommen wurde oder schon mit Auftragserteilung?

Vielen Dank in Voraus
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1994
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

04.01.2019, 11:45

Ich würde sagen, dass die Gebühr - wie üblich - mit der Auftragserteilung an den RA entsteht.
RefaJBC2015
Forenfachkraft
Beiträge: 224
Registriert: 20.09.2015, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

04.01.2019, 11:48

Ok, vielen Dank.
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#4

08.01.2019, 13:08

Gibt es dazu eine Entscheidung?
Ein Insolvenzverwalter bestreitet mir gerade diese Gebühr, weil man dort der Ansicht ist, dass sie erst mit der tatsächlichen Abgabe der VA entsteht. :fluch
Bild
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1049
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#5

08.01.2019, 13:22

Hattet ihr einen Kombi-Auftrag erteilt?

Sie entsteht dann i. d. R. erst, wenn ein Termin zur Abnahme der VA bestimmt wurde und/oder bei Nichterscheinen des Schuldners zum Termin der Erlass eines Haftbefehls beantragt wurde. ;)
Liebe Grüße

Bild
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#6

08.01.2019, 13:23

Das kommt drauf an.

Bei einem isolierten Antrag auf Abnahme der VA, entsteht die Gebühr mit Auftragserteilung, in Kombination mit der ZV (vorherige Vollstreckung) erst mit Anberaumung des Termins.

Nur so am Rande: wird erst die Abgabe der VA mit anschließender Pfändung - sofern sich pfändbare Gegenstände ergeben - beantragt, gilt zunächst lediglich die Gebühr für die VA als entstanden ...
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#7

08.01.2019, 13:30

Die Kollegin, die den Auftrag damals erteilt hatte, hat G1, K und K2 angekreuzt.
Ich schicke der InsVerw jetzt mal die Ladung der GVZin zu Termin zur Abgabe der VA. Das müsste ja eigentlich reichen, oder?
Bild
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#8

08.01.2019, 13:37

Edit:

ich muss mich teilweise korrigieren: Die Gebühr für die VA entsteht bei Kombianträgen der von mir zuerst genannten Variante mit Eintritt der Bedingung, sprich der erfolglosen Pfändung. Allerdings erfährt der Gläubiger hiervon erst meist mit der Terminierung. Daher der (auch bei mir) auftretende Glaube, der Anfall sei an die Anberaumung der Termins gebunden.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1049
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#9

09.01.2019, 06:24

sh161 hat geschrieben:
08.01.2019, 13:30
Die Kollegin, die den Auftrag damals erteilt hatte, hat G1, K und K2 angekreuzt.
Ich schicke der InsVerw jetzt mal die Ladung der GVZin zu Termin zur Abgabe der VA. Das müsste ja eigentlich reichen, oder?
Ja :wink1
Liebe Grüße

Bild
Antworten