Pfändung in Einkommen Ehefrau des Schuldners
Verfasst: 20.12.2018, 12:16
Hallo zusammen,
heute ist Tag der fiesen Vollstreckungsakten
Ich habe hier einen Schuldner, der aufgrund deliktischer unerlaubter Handlungen Gelder veruntreut hat. Die üblichen Dinge wie Kontopfändung, Rentenpfändung (er ist nicht mehr berufstätig) etc. laufen ins Leere, da andere schneller waren und die Schulden zu seinen Lebzeiten eh nicht davon getilgt werden können. Wir sind mit einer Zwangssicherungshypothek schon im Grundbuch (auf seiner Hälfte). Da unsere Mandantin aufgrund der Handlung des Schuldners selbst quasi unterhalb der Existenzgrenze leben muss, ist es für sie unmöglich, die Kosten für das Verkehrswertgutachten aufzubringen - auch uns hat sie nicht mehr bezahlen können, so dass allein unsere offenen Gebühren schon zu ausgefalleneren Vollstreckungstaten drängen...
In der Urteilsbegründung aus seinem Strafverfahren habe ich aber nun Interessantes über seine Ehefrau erfahren. Sie ist - bei vollen Bezügen (!) im Vorruhestand und hat als Regierungsamtsfrau gearbeitet. Nun frag ich mich, wie ich da den ihm zustehenden Ehegattenunterhalt pfänden kann. Hat das schon einmal jemand von Euch gemacht, wenn das Paar noch verheiratet ist? Ich habe ja keinen Unterhaltstitel...
Vielen Dank! ReLo
heute ist Tag der fiesen Vollstreckungsakten
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)
Ich habe hier einen Schuldner, der aufgrund deliktischer unerlaubter Handlungen Gelder veruntreut hat. Die üblichen Dinge wie Kontopfändung, Rentenpfändung (er ist nicht mehr berufstätig) etc. laufen ins Leere, da andere schneller waren und die Schulden zu seinen Lebzeiten eh nicht davon getilgt werden können. Wir sind mit einer Zwangssicherungshypothek schon im Grundbuch (auf seiner Hälfte). Da unsere Mandantin aufgrund der Handlung des Schuldners selbst quasi unterhalb der Existenzgrenze leben muss, ist es für sie unmöglich, die Kosten für das Verkehrswertgutachten aufzubringen - auch uns hat sie nicht mehr bezahlen können, so dass allein unsere offenen Gebühren schon zu ausgefalleneren Vollstreckungstaten drängen...
In der Urteilsbegründung aus seinem Strafverfahren habe ich aber nun Interessantes über seine Ehefrau erfahren. Sie ist - bei vollen Bezügen (!) im Vorruhestand und hat als Regierungsamtsfrau gearbeitet. Nun frag ich mich, wie ich da den ihm zustehenden Ehegattenunterhalt pfänden kann. Hat das schon einmal jemand von Euch gemacht, wenn das Paar noch verheiratet ist? Ich habe ja keinen Unterhaltstitel...
Vielen Dank! ReLo