Vollstreckung VB nach Namensänderung Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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paulafr92
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#1

19.12.2018, 12:17

Hallo,

wenn der Schuldner durch Heirat/Scheidung einen anderen Nachnamen hat als auf dem Titel (hier: VB), reicht es dann die EMA-Auskunft dem Vollstreckungsanrtrag beizufügen? Leider enthält die Auskunft weder den vorherigen Nachnamen (der im Titel steht) noch ein Geburtsdatum.

:thx
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AliceImWunderland
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#2

19.12.2018, 12:42

paulafr92 hat geschrieben:
19.12.2018, 12:17

Leider enthält die Auskunft weder den vorherigen Nachnamen (der im Titel steht) noch ein Geburtsdatum.
Dann wird das in der Regel nicht reichen. Du solltest eine Kopie des Familienbuchs beim Standesamt anfordern.
Um alle Diskussionen zu vermeiden und der Einfachheit halber lasse ich in solchen Fällen den Titel entsprechend ändern.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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paulafr92
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#3

19.12.2018, 12:59

Ist das nicht voll der unnötige Aufwand? Reicht sonst nicht eine erweitere EMA-Auskunft. Das kann doch nicht so umständlich sein...
Jara
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#4

19.12.2018, 15:54

Versuch es doch! Benenne den Schuldner mit Herr Heinz, vormals Schmitz und füge gar nichts bei. Wenn Du noch das Geburtsdatum hast umso besser! Meiner Erfahrung nach kommt es in solchen Fällen sehr auf die Gerichtsvollzieher an.
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#5

20.12.2018, 09:26

Jara hat geschrieben:
19.12.2018, 15:54
Meiner Erfahrung nach kommt es in solchen Fällen sehr auf die Gerichtsvollzieher an.
Richtig! Diese Erfahrung habe ich schon oft gemacht. Deshalb lasse ich den Titel umschreiben, um aller Diskussion aus dem Weg zu gehen und um die dadurch entstehende Verzögerung der ZV vorzubeugen. Wenn die ZV mit einer EMA diesmal klappt, heißt es nicht, dass es in 2 Jahren bei einem anderen GVZ oder Rechtspfleger wieder so klappt. Und mit der Umschreibung habe ich es ein für alle Mal geklärt.
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#6

20.12.2018, 09:29

Jara hat geschrieben:
19.12.2018, 15:54
Versuch es doch! Benenne den Schuldner mit Herr Heinz, vormals Schmitz und füge gar nichts bei. Wenn Du noch das Geburtsdatum hast umso besser! Meiner Erfahrung nach kommt es in solchen Fällen sehr auf die Gerichtsvollzieher an.
Hier kommt ja noch erschwerend hinzu, dass noch nicht mal der vorherige Familienname noch das Geburtsdatum in der EMA stehen. Da kann ich doch eine x-beliebige EMA von irgend jemanden beifügen und behaupten, mein Schuldner heißt jetzt so. :roll:
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