festgesetzte Kosten bezahlt, nur keine Zinsen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Inara
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#1

19.12.2018, 08:49

Morgen Leute,
also ich steh gerade mega mega auf dem Schlauch...

Wir haben ZV aus einem KFA eingeleitet; der Schuldner hat die festgestetzen Kosten dann einfach an uns bezahlt, aber ohne Zinsen.. dies haben wir dem OGV mitgeteilt und er möchte nun eine Forderungsaufstellung.

Ähmmm... 5 % Zinsen seit... aus festgestetze Kosten bis zur Zahlung dieser und dann? Zinsen aus was bis heute? aus den ausgerechneten Zinsen bis zur Zahlung? Grrrr :schock über mich selbst
Feldhamster
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#2

19.12.2018, 09:02

Wenn du nach § 367 I BGB verrechnest, bleibt doch eine Rest-HF übrig und hiervon kannst du wieder Zinsen berechnen.
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AliceImWunderland
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#3

19.12.2018, 09:28

Feldhamster hat geschrieben:
19.12.2018, 09:02
Wenn du nach § 367 I BGB verrechnest, bleibt doch eine Rest-HF übrig und hiervon kannst du wieder Zinsen berechnen.
Genau! Mit welchem Programm arbeitest du, Inara?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Inara
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#4

19.12.2018, 09:58

ups.. ach ja genau! Tj, wir haben leider keins.. muss ich alles per Hand ausrechnen
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AliceImWunderland
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#5

19.12.2018, 10:09

Hat seine Vorteile. So lernt man wenigstens was... ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#6

19.12.2018, 10:13

stimmt, kann aber auch nervig sein, wenn es mal wieder eilig ist!
Feldhamster
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#7

19.12.2018, 10:24

Hier haben sich andere darüber ausgetauscht, die ebenfalls kein Anwaltsprogramm haben, aber auch ab und an Forderungsaufstellungen erstellen müssen:

viewtopic.php?f=24&t=79459&p=2018009&hi ... g#p2018009

Vielleicht wäre das ja für die Zukunft eine Hilfe für dich, Inara.
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#8

19.12.2018, 10:43

wow, vielen Dank Feldhamster, sehr lieb von Dir! Ich schaue es mir mal an.

Hat vielleicht jemand Zeit hier mal drüber zu schauen?

Hauptforderung - festgesetzte Kosten (KFB vom 18.09.2018) € 2.653,84

Zinsen i.H.v. 5 % Prozentpunkten über
Basiszinssatz seit 27.06.2018 bis 05.12.2018 aus € 2.653,84 € 48,53

Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung € 86,11
(aus € 2.653,84 = VG € 60,30 +
AP € 12,06 + UST € 13,75 = € 86,11)

Gesamtsumme € 2.788,48

am 05.12.2018 bezahlt durch Schuldner
(zunächst auf Zinsen und Kosten) - € 2.653,84


verbleibt eine Hauptforderung € 134,64

Zinsen i.H.v. 5 % Prozentpunkten über
Basiszinssatz seit 05.12.2018 bis 19.12.2018 aus € 134,64 € 0,23



Gesamtsumme € 134,87

also nur, ob es für Euch so korrekt aussieht!
Feldhamster
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#9

19.12.2018, 11:17

Ohne nachzurechnen - es sieht korrekt aus.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#10

19.12.2018, 11:24

Inara hat geschrieben:
19.12.2018, 10:43
wow, vielen Dank Feldhamster, sehr lieb von Dir! Ich schaue es mir mal an.

Hat vielleicht jemand Zeit hier mal drüber zu schauen?

Hauptforderung - festgesetzte Kosten (KFB vom 18.09.2018) € 2.653,84

Zinsen i.H.v. 5 % Prozentpunkten über
Basiszinssatz seit 27.06.2018 bis 05.12.2018 aus € 2.653,84 € 48,53

Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung € 86,11
(aus € 2.653,84 = VG € 60,30 +
AP € 12,06 + UST € 13,75 = € 86,11)

Gesamtsumme € 2.788,48

am 05.12.2018 bezahlt durch Schuldner
(zunächst auf Zinsen und Kosten) - € 2.653,84


verbleibt eine Hauptforderung € 134,64

Zinsen i.H.v. 5 % Prozentpunkten über
Basiszinssatz seit 05.12.2018 bis 19.12.2018 aus € 134,64 € 0,23



Gesamtsumme € 134,87

also nur, ob es für Euch so korrekt aussieht!
Die weiteren Zinsen ab 06.12.2018. Sonst hast Du den 05.12.2018 doppelt verzinst.
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