Gegen GF vorgehen, wenn Firma gelöscht?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeLu89
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#1

18.12.2018, 10:31

Moin Ihr Lieben, :wink1

wir haben ein VU gegen eine Firma erwirkt, die sodann Inso angemeldet hat. Mangels Masse wurde abgewiesen und die Firma gibt es nicht mehr und wurde auch im HR gelöscht. Kann ich nun gegen den ehemaligen Geschäftsführer vorgehen oder hat unser Mandant nun einfach Pech?
Feldhamster
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#2

18.12.2018, 10:37

Das fällt unter Haftung des Geschäftsführers und materiell-rechtlich geprüft werden. Anwaltsaufgabe für meinen Geschmack.
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AliceImWunderland
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#3

18.12.2018, 10:46

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Das kann man pauschal gar nicht beantworten. Es müsste nun geprüft werden, ob Tatbestandsmerkmale für eine Geschäftsführerhaftung vorliegen. Diese Frage kann dir hier mangels Aktenkenntnis keiner beantworten.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
BeLu89
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#4

18.12.2018, 13:41

:dankeschoen
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