Durchsuchungsanordnung trotz EV ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Daniela31
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#1

17.12.2018, 14:13

Hallo,

stehe gerade völlig auf dem Schlauch und finde einfach irgendwie nicht die passende Antwort.

Habe eine ZV-Auftrag (Kombi-Auftrag) erteilt, dass heißt, ZV und wenn diese erfolglos ist, Abgabe der Vermögensauskunft.

Jetzt hat der Schuldner die Durchsuchung verweigert und der GV hat sofort die Vermögensauskunft abgenommen. Jetzt stellt sich uns die Frage, warum hat er denn die Durchsuchung verweigert ?
Kann ich jetzt im Nachhinein trotz EV einen Durchsuchungsbeschluss beantragen ? Mich würde die Frage generell interessieren, da der Kombi-Auftrag ja ansonsten ja echt erst immer wohl überlegt sein muss.

Ich würde sagen ja, da die Durchsuchung ja verweigert wurde.

Wäre dankbar, wenn mir jemand eine konkrete Antwort geben könnte.

Vielen Dank vorab :thx
ReLo
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#2

20.12.2018, 12:41

Ich würde auch zu Ja tendieren, denn letztlich ist es doch fast die gleiche Situation, als wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht antrifft. Warum der GVZ nicht über die Türschwelle kommt, kann - denke ich - für die Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses nicht ausschlaggebend sein. Ich bin aber auch auf andere Meinungen gespannt!
silvester
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#3

20.12.2018, 17:19

Die Gründe des Schuldners für eine Durchsuchungsverweigerung können sehr unterschiedlich sein. Ich erinnere mich an einen Fall, wo der Schuldner schlicht seine Schulden vor dem Partner verheimlichen wollte. Für den Erlass eines Durchsuchungsanordnung sind die Gründe allerdings unerheblich. Gewöhnlich sin d allerdings in der Wohnung keine pfändbaren Gegenstände, so dass häufig gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen wird.
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