gepfändete Versicherung durch Schuldner gekündigt

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Dani1990
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#1

11.12.2018, 10:14

Hallo zusammen,

leider konnte ich im Forum bisher keine Antwort auf meine Frage finden:

Ich habe eine KFZ-Versicherung gepfändet und wollte diese Anfang nächsten Jahres kündigen. Jetzt teilt mir heute die Versicherung mit, dass der Schuldner die Versicherung gekündigt hat. Da der Pfüb bereits im September zugestellt wurde und eine KFZ-Versicherung (in den meisten Fällen zumindest) zu Ende November gekündigt werden, stellt sich mir die Frage, ob der Schuldner die Versicherung überhaupt kündigen durfte? Hätten wir da nicht in irgendeiner Form zustimmen müssen? :kopfkratz

Vielleicht hatte ja jemand schonmal so einen Fall und kann mir da weiterhelfen...

LG Dani
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mücki
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#2

11.12.2018, 10:38

Wozu pfändet man denn ein Kfz-Versicherung?

Kündigung zu Ende November muss nicht sein. Das ist ja nur der ultimativ letzte mögliche Termin. Kann ja sein, dass euer Schuldner unzufrieden war und deshalb schon vor längerer Zeit gekündigt hat. Habt ihr mal bei der DS nach dem genauen Kündigungszeitpunkt gefragt?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Dani1990
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#3

11.12.2018, 10:59

Der Versicherungsvertrag wurde am 03.12.2018 gekündigt. Die KFZ-Versicherung kann man genauso pfänden, wie jede andere Versicherung auch. LG Aurich, Beschluss vom 26.03.2018, 7 T 97/18
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AliceImWunderland
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#4

11.12.2018, 11:02

Ich hatte den Fall zwar nicht, aber ich wüsste keinen Grund, warum der Schuldner nicht die Kfz-Versicherung kündigen darf. Eine Kündigung ist gleichzustellen mit einem PKW-Wechsel, dann erlischt die Versicherung ja auch. Nur weil die Versicherung gepfändet wurde, heißt es ja nicht, dass der Schuldner nie mehr den betreffenden PKW verkaufen darf.

Wenn der Schuldner die Versicherung gekündigt hat und sich am Ende der Versicherungslaufzeit Rückerstattung der Beiträge zugunsten des Schuldners ergeben, dass muss die Versicherung den Pfüb beachten und das Geld an den Gläubiger auszahlen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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mücki
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#5

11.12.2018, 11:13

Das man die pfänden kann, weiß ich, aber wozu man die pfänden sollte, erschließt sich mir nicht. :kopfkratz
Ebenso, warum man als Gläubiger ein Interesse an der Kündigung einer solchen Versicherung haben könnte.

Aber zu deiner Frage: Habt ihr das Kündigungsrecht mitgepfändet? Kann es sein, dass das Recht auf Kündigung vielleicht gar nicht mitgepfändet werden kann (kein Nachteil für Gläubiger).

Ansonsten siehe Alice, hierfür spricht schon das "krumme" Kündigungsdatum.
Übrigens, auch bei der Abmeldung eines KFZ bekommt die Versicherung eine entsprechende Mitteilung und die Versicherung erlischt.
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#6

11.12.2018, 11:23

mücki hat geschrieben:
11.12.2018, 11:13
Das man die pfänden kann, weiß ich, aber wozu man die pfänden sollte, erschließt sich mir nicht. :kopfkratz
Das ist - glaube ich - auch eher unüblich. Wir machen das nicht, weil meistens nur ein paar "Kröten" dabei herumkommen, die in der Regel niedriger sind, als die Pfüb-Kosten. Ist ja meistens nicht so, dass die Schuldner ein teures Auto fahren mit entsprechend hohen Versicherungsbeiträgen, sondern eher ein günstiges Fahrzeug mit entsprechend geringen Versicherungsbeiträgen.
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#7

11.12.2018, 11:48

@Alice:
Wie kommt man denn da überhaupt an Geld? Indem man z.B. eine Vollkasko kündigt und in eine Haftpflicht umwandelt? Oder geht es dabei um die Erstattung von Guthaben nach Kündigung und die Zwangsstillegung (Schuldner ärgern)? Ich verstehe das grad wirklich nicht.
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#8

11.12.2018, 12:01

Hier geht es nur um die Beitrags-Rückerstattungen nach Kündigung der Kfz-Versicherung durch den S oder nach Erlöschen der Versicherung z.B. durch PKW-Verkauf. Das Kündigungsrecht bei einer Kfz-Versicherung ist - anders als bei einer Lebensversicherung - nicht pfändbar. Eine Kfz-Versicherung unterliegt dem Pflichtversicherungsgesetz. Nichts desto Trotz erachten manche Gerichte dieses Kündigungsrecht doch für pfändbar. Es ist höchst strittig.
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#9

11.12.2018, 12:16

Genau, es ist eine Pflichtversicherung, deshalb ja auch meine Nachfrage bzw. mein Unverständnis ... Dann kommt es aber doch bei der Fragestellung der TE darauf an, ob das Recht mitgepfändet und dies auch zuerkannt wurde (manchmal gehen ja die komischsten Anträge durch) und falls nicht, wäre das Recht auf Kündigung imho sowieso nicht inkludiert.

Unabhängig davon müsste sie doch aber jetzt aufgrund des PfÜb's ein evt. bestehendes Guthaben ausgezahlt bekommen? Dann ist doch alles im "Lack". Wer nun kündigt, ist doch eigentlich wurscht.
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#10

11.12.2018, 12:20

Richtig. Meine Rede. ;)
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