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PfüB DS=Zeitarbeitsfirma

Verfasst: 06.12.2018, 11:56
von anwaltsliebling
Guten Morgen,

ich möchte eine Lohnpfändung machen, DS ist eine Zeitarbeitsfirma. Pfände ich bei der jeweiligen Niederlassung am Standort, wo der Schuldner beschäftigt ist, oder gebe ich als DS die Hauptniederlassung (siehe Impressum) an? :kopfkratz

Vielen Dank schon mal.

Re: PfüB DS=Zeitarbeitsfirma

Verfasst: 06.12.2018, 12:46
von Susi1980
Hallo! Also ich ruf bei Unklarheiten immer beim DS an und frage nach. Hier z. B. wo sich die Lohnabteilung der jeweiligen Standorte befindet. Spart am Ende Zeit!

LG

Re: PfüB DS=Zeitarbeitsfirma

Verfasst: 06.12.2018, 14:21
von anwaltsliebling
Na nicht, dass die dann "vorgewarnt" sind.

Re: PfüB DS=Zeitarbeitsfirma

Verfasst: 07.12.2018, 07:56
von mücki
anwaltsliebling hat geschrieben:
06.12.2018, 14:21
Na nicht, dass die dann "vorgewarnt" sind.
Guten Morgen, wieso sollten die vorgewarnt sein. Ich meine klar, werden die sich denken, dass bei so einer Frage möglicherweise was kommt aber normalerweise benennt man ja bei solchen Nachfragen den Schuldner nicht, sodass es euch egal sein kann, ob die sich dann ihren Teil denken.

Re: PfüB DS=Zeitarbeitsfirma

Verfasst: 07.12.2018, 10:39
von Susi1980
anwaltsliebling hat geschrieben:
06.12.2018, 14:21
Na nicht, dass die dann "vorgewarnt" sind.
Ach, das spielt doch keine Rolle! Das ist doch der Arbeitgeber/Drittschuldner und nicht dein Schuldner!

Notfalls machst du direkt nach dem Anruf ein VZV, um Sicherheit zu haben.

LG Susi

Re: PfüB DS=Zeitarbeitsfirma

Verfasst: 07.12.2018, 11:57
von sh161
anwaltsliebling hat geschrieben:
06.12.2018, 14:21
Na nicht, dass die dann "vorgewarnt" sind.
Was soll denn passieren?

Re: PfüB DS=Zeitarbeitsfirma

Verfasst: 08.12.2018, 16:12
von anwaltsliebling
Ich habe jetzt dort angerufen und die Dame wollte in der Tat den Namen des Schuldners und dessen Geburtsdatum wissen. Nach einigem Hin und Her hat sie mir wenigstens mitgeteilt, welcher Standort der Zeitarbeitsfirma für alle Pfändungen zuständig ist. Aber sie war schon recht pissig.

Re: PfüB DS=Zeitarbeitsfirma

Verfasst: 10.12.2018, 11:19
von icerose
anwaltsliebling hat geschrieben:
08.12.2018, 16:12
Ich habe jetzt dort angerufen und die Dame wollte in der Tat den Namen des Schuldners und dessen Geburtsdatum wissen. Nach einigem Hin und Her hat sie mir wenigstens mitgeteilt, welcher Standort der Zeitarbeitsfirma für alle Pfändungen zuständig ist. Aber sie war schon recht pissig.
dann mach sofort ein Zahlungsverbot fertig. ;)

Re: PfüB DS=Zeitarbeitsfirma

Verfasst: 10.12.2018, 13:18
von Susi1980
Mach dir keine Sorgen über ihre Reaktion! Daran merkst du nur, dass sie so überhaupt keine Ahnung hat, von dem was du da machst hat! Du willst doch nicht IHR was Böses, sondern deinem Schuldner! Deshalb ist ihre Reaktion auch völlig fehl am Platz! Den Namen etc. hättest du ihr auch gar nicht sagen müssen. Die Information, die du haben wolltest, müsste sie jedem X-Beliebigen auf Nachfrage herausgeben!
Beim nächsten Drittschuldner wirds besser! Solche Gespräche sind echt selten!
LG