Zwangsvollstreckung auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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suitan
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#1

03.12.2018, 12:18

Hallo Zusammen, :wink1

wir haben hier in der Kanzlei einen ganz speziellen Fall bekommen, den ich so noch nie gesehen, geschweige denn behandelt habe. Wir haben für unseren Mandanten einen Vergleichi m Kündigungsschutzverfahren geschlossen, wonach dieser Abfindung, Urlaubsgeld und restliche Gehaltsansprüche bekommen hätte sollen sowie dass ihm ein Arbeistzeugnis erteilt werden soll. Der ehemalige Arbeitgeber hat weder bezahlt noch ein Arbeitszeugnis erteilt, auch nach Aufforderung und Androhung der ZV nicht. Nachdem uns nun die VA des Vergleiches vorliegt, möchte ich gerne vollstrecken lassen. Jetzt meine Frage, weil noch nie gemacht. Wie leite ich die Zwangsvollstreckung auf Erteilung enes Arbeitszeugnisses ein? Mit dem PfüB kann ich ja nur das nicht gezahlte Gehalt und die anderen Geldansprüche einfordern, oder?

Danke für euere Antworten
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Pepples
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#2

03.12.2018, 12:22

unvertretbare Handlung § 888 ZPO über ein Zwangsgeld
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
suitan
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#3

03.12.2018, 12:57

Pepples hat geschrieben:
03.12.2018, 12:22
unvertretbare Handlung § 888 ZPO über ein Zwangsgeld
Entschuldige bitte die Nachfrage, ich hab sowas noch NIE gemacht, was passiert jetzt genau? Ich stelle einen Antrag beim Gericht?
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icerose
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#4

03.12.2018, 13:03

suitan hat geschrieben:
03.12.2018, 12:57
Pepples hat geschrieben:
03.12.2018, 12:22
unvertretbare Handlung § 888 ZPO über ein Zwangsgeld
Entschuldige bitte die Nachfrage, ich hab sowas noch NIE gemacht, was passiert jetzt genau? Ich stelle einen Antrag beim Gericht?
Ja, und zwar beim Vollstreckungsgericht am Wohn-bzw. Geschäftssitz des Schuldners.
Und um deine andere Frage auch zu beantworten: Ja, mit dem Pfüb kannst du nur Geldforderungen eintreiben.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
suitan
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#5

03.12.2018, 14:49

ok, danke für die Antwort, dann mache ich mich jetzt mal auf die Suche nach einem Muster für den Antrag und lege das meinem Chef vor.
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booo
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#6

03.12.2018, 15:08

Gugg mal HIER REIN .. ist zwar schon etwas älter, aber zum Nachlesen ganz gut ;)
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
suitan
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#7

03.12.2018, 16:23

booo hat geschrieben:
03.12.2018, 15:08
Gugg mal HIER REIN .. ist zwar schon etwas älter, aber zum Nachlesen ganz gut ;)
Dankeschön :huepf :thx
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