Teilzahlungsvereinbarung und PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MarenW
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#1

21.11.2018, 10:28

Hallo ihr Lieben.

Wir haben vor ca. einem halben Jahr einen PfüB zustellen lassen welcher auch vom DS (Bank) anerkannt wurde. Zahlung ist allerdings bis heute vom DS keine gekommen.

Zwischenzeitlich hat sich der SC gemeldet mit dem Anliegen, er wolle Raten zahlen. Meine Kollegin hat ihm eine Teilzahlungsvereinbarung (TZV) zukommen lassen und es wurde vereinbart, wenn er die erste Rate zahlt (unverzinliche Kosten, da er diese als erstes zahlen wollte) wird der PfüB zurückgenommen. Der SC hat dann gebeten die Raten zu reduzieren, was wir auch gemacht haben, also neue TZV an den SC, diese hat er unterzeichnet und uns allerdings nur die letze Seite der TZV zukommen lassen. Jetzt hat er selbst in der TZV "rumgeschmiert", d.h. Ratenbetrag geändert, Monate der Zahlung geändert und uns zukommen lassen. Wir haben ihm wieder die komplette TZV geschickt mit der Bitte diese zu unterzeichnen und uns alle Seiten zukommen zu lassen.

Die ganze Geschichte geht jetzt seit ca. 2 Monaten so, er schmiert selbst in der TZV rum, reduziert die Raten und ändert Monate. Die komplett von uns erstellte schickt er uns nicht komplett zurück sondern immer nur die Seite auf der er rumgeschmiert hat. Wir haben lediglich die am Anfang unterzeichnete TZV, eig nur die letzte Seite der ersten TZV.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
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mücki
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#2

21.11.2018, 10:55

Guten Morgen,

zunächst einmal würde ich den PfÜb keinesfalls zurücknehmen, sondern gegenüber dem/den DS allenfalls ruhend stellen. Dies würde ich auch so in die Vereinbarung aufnehmen.

Dann würde ich mich mit dem Schuldner in Verbindung setzen und fragen, ob er überhaupt beabsichtigt Raten zu zahlen oder was er mit seinem Vorgehen bezwecken möchte. Ebenso würde ich die RZV so ausgestalten, dass der Schuldner die Kosten dafür trägt und die von euch gegengezeichnet werden muss und entsprechend aufnehmen, dass diese erst wirksam wird, wenn beide Parteien unterzeichnet haben.

Zudem sollte das Ganze auch immer noch wirtschaftlich vertretbar sein, was ich dem Schuldner ebenfalls klar machen würde.

Im Grunde hätte ich nach dem Theater ohnehin gar keinen Bock dem Schuldner entgegenzukommen. Da es aber bei euch die einzige Möglichkeit zu sein scheint, überhaupt an Geld zu kommen ...
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AliceImWunderland
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#3

21.11.2018, 11:01

Sehe das genau so wie mücki. Das wäre mir jetzt zuviel Hin und Her. Kurze Frist setzen und auffordern, bis dahin die gesamte unterschriebene TZV zurückzugeben. MIt dem Hinweis, dass der Gläubiger sich danach nicht mehr an sein Versprechen gebunden fühlt, die Pfändung ruhend zu stellen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Aelizia
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#4

21.11.2018, 12:58

akzeptieren Banken denn eine Ruhendstellung der Pfändung?
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mücki
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#5

21.11.2018, 13:15

Ich hatte damit bisher keinerlei Probleme, insbesondere dann nicht, wenn ohnehin keine Zahlungen erfolgen.
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#6

21.11.2018, 13:59

Aelizia hat geschrieben:
21.11.2018, 12:58
akzeptieren Banken denn eine Ruhendstellung der Pfändung?
Zum Teil nur noch.
Es ist nicht mehr so wie früher, da es ja nun auch das P-Konto gibt, aber zum Glück dennoch.

Ich würde auch "kurzen Prozess" machen. Er soll das Ding komplett unterschreiben, vorher werdet ihr nicht tätig hinsichtlich einer Ruhendstellung und solang ist sein Konto dicht. Punkt.

Denk dran... Du sitzt letztlich am längeren Hebel 8)
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#7

22.11.2018, 09:14

Mittlerweile akzeptieren einige Banken die Ruhendstellung nicht und verweisen auf die Möglichkeit der Eröffnung eines P-Kontos.
Ich habe auch schon 2 Banken dabei gehabt, die die Ruhendstellung nur noch gegen eine Gebühr (einmalig pro Ruhendstellung) machen.
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MarenW
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#8

22.11.2018, 12:36

Leider akzeptiert die Bank keine Ruhendstellung. Das wurde gleich bei der DS-Erklärung mitgeteilt.

Er hat mir jetzt geantwortet, dass es ein toller "Spaß" von uns ist, dass wir alles so unterschrieben haben wollen, wie es in unserer Teilzahlungsvereinbarung steht. Er meint jetzt er ist bis zum 15.12. nicht daheim, kann also nichts unterschreiben etc. Ich hab auch mittlerweile keinen Bock mehr auf dieses rumgeeier.
Ich hab um ehrlich zu sein keine Lust mehr, ihn darauf hinzuweisen, dass auch wir unterschreiben müssen (unsere Unterschrift ist ja auch auf der TZV vorgesehen, ganz klar sichtbar). Er will die Rate im Dezember anweisen.
Er ist der Meinung er hat uns ja eine unterschriebene Seite zukommen lassen. Soll ich mir jetzt aussuchen, ob diese für unsere TZV gilt oder für sein "rumgeschmiere"?

Er Will ja im Dezember, bis zum 05. die erste Rate zahlen, ich werde diese noch abwarten.

Ich bin nur gespannt ob er den von uns vereinbarten Ratenbetrag zahlt oder seinen dahin geschmierten?
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AliceImWunderland
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#9

22.11.2018, 12:40

Solche Schuldner sind mir die liebsten *ironie aus* :motz
In solchen Fällen mache ich dann einen dicken Vermerk in die Akte, dass dieser Schuldner nie mehr in seinem Leben ein Entgegenkommen von uns bekommt und exerziere die komplette Zwangsvollstreckung bis zum geht nicht mehr durch. Da verstehe ich keinen Spaß mehr.
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#10

07.12.2018, 12:13

Natürlich hat der SC nur seinen hingeschmierten Betrag bezahlt... hab jetzt auch die Nase voll... PfüB werde ich keinen zurück nehmen.
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