Hallöchen,
ich habe eine Frage zur Drittschuldnererklärung. Wir haben die Rentenzahlung bei der Deutschen Rentenversicherung gepfändet weil der Schuldner darüber hinaus noch weitere Einnahmen erzielt. Ich habe im PfÜB beantragt, dass die Einkünfte des Schuldners zusammen gerechnet werden.
Nun hat die DRV die Drittschuldnererklärung erteilt. Sie hat lapidar mitgeteilt, dass sie die Forderung anerkennt, aber Zahlungen können derzeit nicht geleistet werden, weil pfändbare Beträge nicht und vorrangige Forderungen vorhanden sind. Sie hat aber nicht in der Drittschuldnererklärung dargelegt, wie viel Rente der Schuldner tatsächlich bezieht. Ich habe in der Vermögensauskunft eine Summe von ca. 280,00 EUR. Kann ich die DRV zur Nachbesserung der Drittschuldnererklärung auffordern, dass sie die Angabe um die tatsächliche Rentenhöhe ergänzt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Denn ich brauche ja schließlich die Angabe, um zu ermitteln, ob das Gesamteinkommen die Pfändungsfreigrenze überschreitet.
Danke für die Infos.
Fehlende Angabe in der Drittschuldnererklärung?
- AliceImWunderland
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Ich sage jetzt einfach mal, der Sachbearbeiter bei der DRV hat nicht gesehen, dass im Pfüb die Zusammenrechnung mehrer Einkommen beschlossen wurde. Hatte ich zuletzt auch gehabt. Bei mir hat ein kurzes Schreiben an die DRV mit entsprechendem Hinweis Klarheit verschafft. Solltest du vielleicht auch erst einmal machen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Vielen Dank für die Antwort.AliceImWunderland hat geschrieben: ↑16.11.2018, 10:51Ich sage jetzt einfach mal, der Sachbearbeiter bei der DRV hat nicht gesehen, dass im Pfüb die Zusammenrechnung mehrer Einkommen beschlossen wurde. Hatte ich zuletzt auch gehabt. Bei mir hat ein kurzes Schreiben an die DRV mit entsprechendem Hinweis Klarheit verschafft. Solltest du vielleicht auch erst einmal machen.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist...