Fehlende Angabe in der Drittschuldnererklärung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Spiderman
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#1

15.11.2018, 13:18

Hallöchen,

ich habe eine Frage zur Drittschuldnererklärung. Wir haben die Rentenzahlung bei der Deutschen Rentenversicherung gepfändet weil der Schuldner darüber hinaus noch weitere Einnahmen erzielt. Ich habe im PfÜB beantragt, dass die Einkünfte des Schuldners zusammen gerechnet werden.

Nun hat die DRV die Drittschuldnererklärung erteilt. Sie hat lapidar mitgeteilt, dass sie die Forderung anerkennt, aber Zahlungen können derzeit nicht geleistet werden, weil pfändbare Beträge nicht und vorrangige Forderungen vorhanden sind. Sie hat aber nicht in der Drittschuldnererklärung dargelegt, wie viel Rente der Schuldner tatsächlich bezieht. Ich habe in der Vermögensauskunft eine Summe von ca. 280,00 EUR. Kann ich die DRV zur Nachbesserung der Drittschuldnererklärung auffordern, dass sie die Angabe um die tatsächliche Rentenhöhe ergänzt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Denn ich brauche ja schließlich die Angabe, um zu ermitteln, ob das Gesamteinkommen die Pfändungsfreigrenze überschreitet.

Danke für die Infos. :-)
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AliceImWunderland
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#2

16.11.2018, 10:51

Ich sage jetzt einfach mal, der Sachbearbeiter bei der DRV hat nicht gesehen, dass im Pfüb die Zusammenrechnung mehrer Einkommen beschlossen wurde. Hatte ich zuletzt auch gehabt. Bei mir hat ein kurzes Schreiben an die DRV mit entsprechendem Hinweis Klarheit verschafft. Solltest du vielleicht auch erst einmal machen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#3

20.11.2018, 13:02

AliceImWunderland hat geschrieben:
16.11.2018, 10:51
Ich sage jetzt einfach mal, der Sachbearbeiter bei der DRV hat nicht gesehen, dass im Pfüb die Zusammenrechnung mehrer Einkommen beschlossen wurde. Hatte ich zuletzt auch gehabt. Bei mir hat ein kurzes Schreiben an die DRV mit entsprechendem Hinweis Klarheit verschafft. Solltest du vielleicht auch erst einmal machen.
Vielen Dank für die Antwort. :)
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