Räumung Berlinger Modell möglich?
Verfasst: 15.11.2018, 09:46
Hallo Zusammen!
Folgender Fall:
Wir haben zugunsten unseres Mandanten ein Räumungsurteil erwirkt. Die zu räumende Wohnung befindet sich im EG links.
Jetzt hat unser Mandant in Erfahrung gebracht, daß der Schuldner mit der Mieterin aus dem EG rechts eine Partnerschaft eingegangen ist. Er hat "seine" Haustür zugemauert und hat die beiden Wohnungen EG links und EG rechts zusammengelegt. Innerhalb des Erdgeschosses hat er einen Durchbruch gemacht, so daß man innerhalb des Hauses von EG links zu EG rechts gelangt. Aus 2 Wohnungen ist also 1 Wohnung geworden. Einziger Zugang ist nunmehr das EG rechts.
Frage: Kann ich jetzt "ganz normal" Räumungsantrag nach Berliner Modell stellen? Der GV muß ja nicht in die Wohnung des Schuldners. Wir wollen ja lediglich in den Besitz der Wohnung. Dafür reicht es doch aus, wenn er das Schloß (Wohnung rechts) austauscht.
Ist das tatsächlich so einfach möglich??
Ich finde den Fall sehr spannend und würde mich über Eure Meinung dazu freuen.
Flora
Folgender Fall:
Wir haben zugunsten unseres Mandanten ein Räumungsurteil erwirkt. Die zu räumende Wohnung befindet sich im EG links.
Jetzt hat unser Mandant in Erfahrung gebracht, daß der Schuldner mit der Mieterin aus dem EG rechts eine Partnerschaft eingegangen ist. Er hat "seine" Haustür zugemauert und hat die beiden Wohnungen EG links und EG rechts zusammengelegt. Innerhalb des Erdgeschosses hat er einen Durchbruch gemacht, so daß man innerhalb des Hauses von EG links zu EG rechts gelangt. Aus 2 Wohnungen ist also 1 Wohnung geworden. Einziger Zugang ist nunmehr das EG rechts.
Frage: Kann ich jetzt "ganz normal" Räumungsantrag nach Berliner Modell stellen? Der GV muß ja nicht in die Wohnung des Schuldners. Wir wollen ja lediglich in den Besitz der Wohnung. Dafür reicht es doch aus, wenn er das Schloß (Wohnung rechts) austauscht.
Ist das tatsächlich so einfach möglich??
Ich finde den Fall sehr spannend und würde mich über Eure Meinung dazu freuen.
Flora