ZV-Auftrag elektronisch einreichen

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JenniJenni
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#1

13.11.2018, 20:49

Liebe Alle,

ich glaube ich stehe auf dem Schlauch...

Ich möchte einen ZV-Auftrag gemäß § 754a ZPO elektronisch einreichen, da sich der Original VB noch wegen eines gestellten Antrags auf Erlass eines Pfübs beim Vollstreckungsgericht befindet und wir nicht so lang warten wollen, bis wir diesen zurück haben. Wir benutzen jedoch keine Anwaltssoftware, das beA steht zur elektronischen Übermittlung zur Verfügung (womit ich allerdings auch noch gar keine praktischen Erfahrungen habe).

Ist es überhaupt möglich, das im Internet heruntergeladene Formular für den ZV-Auftrag auszufüllen und mit beA einzureichen? Sorry für die vielleicht doofe Frage. Mangelnde Praxiserfahrung...

Vielen Dank vorab und liebe Grüße
Jenny
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Laska
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#2

14.11.2018, 06:24

Hallo,

wie soll das gehen, wenn der VB noch nicht vorliegt?

Voraussetzungen für die ZV ... Titel, Klausel, Zustellung. Diese liegen ohne Titel nicht vor. :kopfkratz
Liebe Grüße

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Tigerle
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#3

14.11.2018, 07:50

Wie Laska schon sagte, für die ZV fehlt es ja bereits an einer Voraussetzung, dem Titel. Entweder müsst Ihr warten, bis Ihr den vom Vollstreckungsgericht zurück erhaltet, oder Ihr müsst eine zweite vollstreckbare Ausfertigung anfordern. Aber ohne Titel erfolgt wird Euer Antrag zurückgewiesen bzw. moniert bzw. der Titel angefordert, d.h. es geht auf keinen Fall schneller.

Da der Titel im Original vorliegen muss, wird eine Einreichung per beA nicht möglich sein.
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Crydea
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#4

14.11.2018, 08:35

Im Falle der Vollstreckung aus einem VB geht das schon, wenn man die Voraussetzungen des § 754a ZPO erfüllt.

Habe aber leider auch noch keine praktische Erfahrung mit dem Einreichen per beA, da ich derzeit keine VB's habe, aus denen ich vollstrecke. Wir wollen den Versuch beim nächsten VB aber auch mal wagen =)

LG
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#5

14.11.2018, 08:42

Crydea hat geschrieben:
14.11.2018, 08:35
Im Falle der Vollstreckung aus einem VB geht das schon, wenn man die Voraussetzungen des § 754a ZPO erfüllt.

Habe aber leider auch noch keine praktische Erfahrung mit dem Einreichen per beA, da ich derzeit keine VB's habe, aus denen ich vollstrecke. Wir wollen den Versuch beim nächsten VB aber auch mal wagen =)

LG
das hab ich bis jetzt auch noch nicht gemacht. Da hätte ich eine Frage, wie fügt Ihr den VB in elektronischer Form bei? Kopierst Du den und fügst ihn dann als Anlage bei?
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#6

14.11.2018, 08:48

Also wir haben besprochen, dass wir diesen als Scan in der Anlage beifügen würden. In der Theorie hatten wir das hier schon besprochen, aber halt wie gesagt derzeit keinen VB zum praktischen testen.
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#7

14.11.2018, 10:27

JenniJenni hat geschrieben:
13.11.2018, 20:49
Ich möchte einen ZV-Auftrag gemäß § 754a ZPO elektronisch einreichen, da sich der Original VB noch wegen eines gestellten Antrags auf Erlass eines Pfübs beim Vollstreckungsgericht befindet ...
Also ich habe damit gar keine Erfahrung, aber ich würde es doch glatt mal versuchen - natürlich mit dem Hinweis, dass der Titel im Original in Abteilung X vorliegt und um interne Weiterreichung gebeten wird. Das hat bei mir schon mal geklappt, als ein GV HB-Antrag gestellt hat - allerdings hat er mir den Titel übersendet. Damit hatte ich direkt nen Pfüb beantragt. Als das Vollstreckungsgericht den Titel zum Erlass des HB haben wollte, schrieb ich denen das AZ vom Pfüb-Verfahren und hab um interne Weiterleitung des Titels gebeten. Da es das gleiche Gericht war, klappte das. ;)
Zuletzt geändert von icerose am 14.11.2018, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

14.11.2018, 13:27

Der VB muss als Kopie zunächst beigefügt werden. Dies geht aber wohl nicht, da er nicht vorliegt.

Auf Anforderung des Gerichtsvollziehers muss der Original-VB ebenfalls vorgelegt werden.
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#9

14.11.2018, 13:40

Aber § 754a ZPO Abs. 1 Satz 3 sagt doch, dass es genügt eine Kopie in elektronischer Form einzureichen und Absatz 2 sagt, dass das Original nur auf Nachfragen des GVZ vorgelegt werden muss.

Wir scannen z.B. alles und führen eine E-Akte. Daher habe ich, auch wenn der VB sich gerade bei Gericht befinden sollte, eine elektronische Kopie, welche ich ja anhängen kann.

Oder verstehe ich da jetzt gerade etwas ganz falsch :kopfkratz
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#10

14.11.2018, 14:20

H.Stummeyer hat geschrieben:
14.11.2018, 13:27
Der VB muss als Kopie zunächst beigefügt werden. Dies geht aber wohl nicht, da er nicht vorliegt.

Auf Anforderung des Gerichtsvollziehers muss der Original-VB ebenfalls vorgelegt werden.
Wer hat denn gesagt, dass der VB nicht vorliegt? :kopfkratz
Oben steht doch, dass sich der VB gerade beim Vollstreckungsgericht wegen Pfüb-Erlass befindet. Hab ich da was überlesen?

@Crydea: das siehst du ganz richtig. ;)
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